Urheberrechtesverletzung?

Ich weiß, das nach zich Jahren, Bücher, Musik, Film zu eine Art Volksgut werde, die dann jeder ohne Genehmigung des Rechteinhabers nutzen können.

Wie sieht es aber mit Werbung aus, alte Werbeplakate zb. Ich stöße hin und wieder auf diese DIN A 4 Blechschilder von nicht mehr existierende Schifffahrtsgesellschaft oder Fluggesellschaften wie PAN AM usw…

Die Motive sind teilweise so schön gestaltet.
Ich ärgere mich dann immer das sie so billig gemacht sind in Blech und Siebdruck.

Könnte ich, sagen wir mal ein Emalie - Werk beauftragen, das sie mir von einer alten Vorlage 10 Schilder reproduzieren sollen, zwegs einer Vermarktung?

In einer hochwertigen Qualität.

Natürlich mit entsprechenden Hinweis, so das man sie als Replik erkennen kann.

Auflagen Nummer wie 3 von 500 oder ähnliches.

Auch Emaille wird in der Regel mit verglasbaren Abziehbildern dekoriert; vor allem, wenn es um mehrfarbige, komplexe Dekore geht, die nicht einfach gemalt werden können. Die Aufbringung der Dekore erfolgt in Handarbeit.

Man kann zwar Dekore auch in kleinen Stückzahlen herstellen, das wird sich aber aufgrund der anfallenden Kosten höchstwahrscheinlich nicht rechnen.

Auch werden absolute Kleinstmengen eher im Muffelofen und nicht in der normalen Brennbahn eingebrannt, hier gibt es aufgrund der verwendeten Farben und der Muffelbedingten Schwankungen der Brenntemperatur sicherlich Einschränkungen in der Farbwahl.

Und das beantwortet die Frage nach der Urheberverletzung jetzt wie?

1 Like

Du hast hier zwei Probleme: das Urheberrecht und das Markenrecht. Nicht alles, was nicht mehr als Marke auf dem Markt auftaucht, ist tatsächlich aufgegeben. Und der aktuelle Rechteinhaber mag es vielleicht gar nicht, wenn du mit seinem Namen Geschäfte machst.

Das Urheberrecht erlischt übrigens erst so spät, dass dir das auch nichts nutzen wird: