Angenommen es wird softwaremäßig eine unter Umständen copyright geschützte Textdatei in eine mp3 gewandelt. Ist diese umgewandelte Datei genauso zu handeln wie ausgedruckt?
Wenn ich was vorlese und aufnehme zum Beispiel.
MFG
Mike
Bushido hat kürzlich (teuere) Probleme bekommen, weil er andere Noten in seinen Werken „nachempfunden“ hat. Probleme bekommt man in der Regel keine, wenn der Autor, egal um was es geht, länger als 70 Jahre tot ist. Bei Goethe’s Faust, längt ohne Copywrite, gäbe es trotzdem Probleme, wenn man zB Gustav Gründgens Schauspielkunst anderweitig verwendet (gestorben 1963).
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