Urheberrechtliches

Hi,

angenommen ein Kunde mit Sitz in den USA und weltweiten Filialen beauftragt ein Unternehmen in Europa kostenlosen Multimedia-Content für ihn / sie zu besorgen, z.B. von Videoplattformen wie YouTube.

  1. Woher kann man wissen, welcher Content nicht urheberrechtlich geschützt ist? Selbst wenn jemand ein Video privat produziert und ebenso nutzt, können doch nicht andere dieses Bildmaterial nehmen und für sich gewerblich nutzen, oder? Was gibt es hier für eine Rechtsgrundlage? Paragraphen?

  2. Angenommen jemand gibt bei dem Content an, er dürfe kommerziell genutzt werden. Was wenn diese Person die Rechte ändert und dann in ein paar Jahren z.B. dem Kunden (USA) eine Abmähnung schickt? Würde dieser sich dann nicht an seinen Dienstleister in Europa wenden?

Im Internet wird teils geklaut was nicht niet- und nagelfest ist. Selbst wenn etwas privat erstellt ist, kann es dennoch kommerzielle Anteile enthalten, z.B. urheberrechtlich geschützte Musik zur Untermalung, urheberrechtlich geschützte Bilder oder Videomaterial von Unernehmen, Fernsehen…

Aus eigener Erfahrung: ich hatte mir mal von einer großen Bilderagentur die Erlaubnis eingeholt, deren Vorschaubilder kostenloser als auch kostenpflichtiger Bilder unentgeltlich nutzen zu dürfen. Ca. +/- 10 Jahre später hätte ich beinahe ein als Werbekatalog gemutmaßtes Pamphlet einer der größten Anwaltskanzleien weggeworfen, in dem sich eine astronomische Schadensersatzforderung befand.

Heißt das, solche Zusagen bzw. Einverständniserklärungen zur Nutzung von Inhalten müssten man sich im Grund eimmer vorab einholen bzw. Vereinbarungen müssen lebenslang gesichert bzw. aufgehoben werden?

  1. Vor ein paar Jahren schrieb ich auf einem Blog einen humorigen Spruch eines verstorbenen Künstlers und verlinkte auf Webseiten zu ihm, die von dessen Erbengemeinschaft betrieben wird. Ich wollte damit nicht nur was Lustiges zum Besten geben, sogar auch was Gutes tun, und Werbung für ihn machen. Wenige Monate später schickte diese Erbengemeinschaft dem Blogbeitreiber eine Abmahnung. Ich ärgerte mich. Begründung war, der Blog sei werbefinanziert und man dürfe nicht mit dem verstorbenen Künstler Geld machen. Der Blogbetreiber entfernte meinen Beitrag, was ich natürlich auch verstand. Der Schadensersatzforderung entkam er dadurch, dass er und sein Server sich auf einem anderen Kontinent befindet, wo diese Forderung keine Gültigkeit hat. Aus bzw. für welche Staaten kann man Schadensersatzforderungen stellen?

Danke und ciao,
Romana

Guten Abend!

Heißt das, solche Zusagen bzw. Einverständniserklärungen zur
Nutzung von Inhalten müssten man sich im Grund eimmer vorab
einholen…

Genau so. Man sollte schriftlich vereinbaren, für welchen Zweck und wie lange die Nutzung stattfinden kann.
Im Grunde verhält es sich mit der Nutzung fremder immaterieller Güter ebenso wie mit materiellen Gütern. Ein Gegenstand wird verliehen oder vermietet und dabei wird vereinbart, für welchen Zweck und wie lange die Nutzung stattfindet.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

  1. Woher kann man wissen, welcher Content nicht
    urheberrechtlich geschützt ist?

Alls Faustregel kann sagen: Alles, was nicht explizit (und glaubhaft) als frei beschrieben wird, ist geschützt ist. Glaubhaft deshalb, weil der Ambieter selbst das Material oder Teile davon gestohlen haben kann und nur behauptet, es wäre frei.

Selbst wenn jemand ein Video
privat produziert und ebenso nutzt, können doch nicht andere
dieses Bildmaterial nehmen und für sich gewerblich nutzen,
oder?

Ja.

Was gibt es hier für eine Rechtsgrundlage?

Das Urheberrechtsgesetz. Alle Paragraphen. :smile:

  1. Angenommen jemand gibt bei dem Content an, er dürfe
    kommerziell genutzt werden. Was wenn diese Person die Rechte
    ändert und dann in ein paar Jahren z.B. dem Kunden (USA) eine
    Abmähnung schickt?

Dafür sollte man Rechhtsituation zu Beginn der Übernahme dokumentiert werden. Bei manchen Anbietern erhält man auch einen Lizenzvertrag, in dem das drinsteht.

Würde dieser sich dann nicht an seinen
Dienstleister in Europa wenden?

Das hängt von dem Vertrag zwischen amerikanischer Firma und Duenstleister ab, und wasder Dienstleister genau versprochen hat.

Im Internet wird teils geklaut was nicht niet- und nagelfest
ist. Selbst wenn etwas privat erstellt ist, kann es dennoch
kommerzielle Anteile enthalten, z.B. urheberrechtlich
geschützte Musik zur Untermalung, urheberrechtlich geschützte
Bilder oder Videomaterial von Unernehmen, Fernsehen…

Ja. Deswegen oben der Zusahtz „glaubhaft versichert“.

Heißt das, solche Zusagen bzw. Einverständniserklärungen zur
Nutzung von Inhalten müssten man sich im Grund eimmer vorab
einholen bzw. Vereinbarungen müssen lebenslang gesichert bzw.
aufgehoben werden?

Das ist das sicherste. Letztendlich ist es ein Vertrag - und den Vertrag mit der Versicherung, dem Telefonanbieter odfer dem Vermieter wirft man ja auch nicht weg.

Wenige Monate später schickte diese Erbengemeinschaft
dem Blogbeitreiber eine Abmahnung.

DIESE Erbengemeinwschasft ist etwas zickig, ja.

Der Schadensersatzforderung entkam er dadurch, dass
er und sein Server sich auf einem anderen Kontinent befindet,
wo diese Forderung keine Gültigkeit hat.

Zunöchst wares auch nur ein Urteil - wie ein deutscher Richrter geurteilt hätte, stweht damit nicht fest. Nicht jede Abmahnung ist automatisch gerechtzfertigt. Aber auf einem Prozess einzulassen, ist natürlich riskant.

Gruß,
Max

Hi,

„…Sie erklären sich damit einverstanden, die Webseite oder irgendwelche Dienste (einschließlich des YouTube-Players) nicht für irgendwelche kommerziellen Zwecke zu nutzen, ohne zuvor durch YouTube schriftlich dazu autorisiert worden zu sein. Die verbotenen kommerziellen Nutzungen umfassen unter anderem – nicht aber ausschließlich:…“ http://www.youtube.com/t/terms

http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/62-H… Demnach kann man Inhalt von YouTube und Co. einbetten und verantwortlich seien die Plattformen die urheberrechtlich geschützte Inhalte einstellten.

Was denn nun? Kennt wer hierzu Rechtsurteile?

Ciao,
Romana