Hi,
angenommen ein Kunde mit Sitz in den USA und weltweiten Filialen beauftragt ein Unternehmen in Europa kostenlosen Multimedia-Content für ihn / sie zu besorgen, z.B. von Videoplattformen wie YouTube.
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Woher kann man wissen, welcher Content nicht urheberrechtlich geschützt ist? Selbst wenn jemand ein Video privat produziert und ebenso nutzt, können doch nicht andere dieses Bildmaterial nehmen und für sich gewerblich nutzen, oder? Was gibt es hier für eine Rechtsgrundlage? Paragraphen?
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Angenommen jemand gibt bei dem Content an, er dürfe kommerziell genutzt werden. Was wenn diese Person die Rechte ändert und dann in ein paar Jahren z.B. dem Kunden (USA) eine Abmähnung schickt? Würde dieser sich dann nicht an seinen Dienstleister in Europa wenden?
Im Internet wird teils geklaut was nicht niet- und nagelfest ist. Selbst wenn etwas privat erstellt ist, kann es dennoch kommerzielle Anteile enthalten, z.B. urheberrechtlich geschützte Musik zur Untermalung, urheberrechtlich geschützte Bilder oder Videomaterial von Unernehmen, Fernsehen…
Aus eigener Erfahrung: ich hatte mir mal von einer großen Bilderagentur die Erlaubnis eingeholt, deren Vorschaubilder kostenloser als auch kostenpflichtiger Bilder unentgeltlich nutzen zu dürfen. Ca. +/- 10 Jahre später hätte ich beinahe ein als Werbekatalog gemutmaßtes Pamphlet einer der größten Anwaltskanzleien weggeworfen, in dem sich eine astronomische Schadensersatzforderung befand.
Heißt das, solche Zusagen bzw. Einverständniserklärungen zur Nutzung von Inhalten müssten man sich im Grund eimmer vorab einholen bzw. Vereinbarungen müssen lebenslang gesichert bzw. aufgehoben werden?
- Vor ein paar Jahren schrieb ich auf einem Blog einen humorigen Spruch eines verstorbenen Künstlers und verlinkte auf Webseiten zu ihm, die von dessen Erbengemeinschaft betrieben wird. Ich wollte damit nicht nur was Lustiges zum Besten geben, sogar auch was Gutes tun, und Werbung für ihn machen. Wenige Monate später schickte diese Erbengemeinschaft dem Blogbeitreiber eine Abmahnung. Ich ärgerte mich. Begründung war, der Blog sei werbefinanziert und man dürfe nicht mit dem verstorbenen Künstler Geld machen. Der Blogbetreiber entfernte meinen Beitrag, was ich natürlich auch verstand. Der Schadensersatzforderung entkam er dadurch, dass er und sein Server sich auf einem anderen Kontinent befindet, wo diese Forderung keine Gültigkeit hat. Aus bzw. für welche Staaten kann man Schadensersatzforderungen stellen?
Danke und ciao,
Romana
