Urheberrechts-Frage

Hallo

Ich habe gerade bei Ebay eine Auktion gesehen, wo jemand ein Tim&Struppi Bild gemalt hat und dieses nun gerne verkaufen möchte:

http://www.ebay.de/itm/Acryl-Bild-Tim-Struppi-Handge…

Da frage ich mich, ob sowas eigentlich „erlaubt“ ist? (Klar, wo kein Kläger, da kein Richter). Ich denke mal, das die Figuren „rechtlich Geschützt“ sind. Malen darf an die sicher und weitergeben bestimmt auch. Aber beim „verkaufen“ hör ja bekanntlich „die Freundschaft auf“ :smile:

Würde mich nur mal so interessieren… Bei dem Bild ist sowieso keine wirkliche Ähnlichkeit festzustellen :smiley:

Gruß
Andreas

Die Frage kann unter Heranziehung der §§ 23, 24 UrhG beantwortet werden.

Maßgeblich für die Beantwortung ist, ob es sich um eine (verbotene) Bearbeitung oder Umgestaltung eines geschützten Werkes handelt (§ 23) oder um eine (erlaubte) freie Benutzung (§ 24).

Eine Bearbeitung ist eine Umgestaltung, die selbst schöpferisch ist und zugleich die Individualität des Originals bewahrt, vgl. Schack, Urheberrecht, § 9 Rn. 237.
Das heißt: Das alte Bild bleibt prägend / dominiert.

Das möglichst original getreue Abmalen eines Bildes ist keine Bearbeitung in dem Sinne, dass sie selbst urheberrechtlich geschützt wäre (§ 3 UrhG), vgl.Schack Urheberrecht, § 9 Rn. 238 m.w.N.

Eine freie Benutzung liegt wiederum vor, wenn „angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten Werkes verblassen“ (BGHZ 122, 53 (60)).
Das heißt: Das alte Werk tritt völlig in den Hintergrund.

Eine freie Benutzung läge nur dann vor, wenn der Maler keine charakteristischen Merkmale der Vorlage übernimmt.
Insbesondere dann, wenn sich der Maler an den Erfolg des Künstlers, den er nachahmt, ansaugt, wird nicht mehr von einer freien Benutzung die Rede sein können.

Im konkreten Fall dürfte davon auszugehen sein, dass eine Verwertung den Urheber von Tim & Struppi in seinem Urheber(verwertungs)recht verletzt.

Mfg