Urheberrechts-Frage

Hallo,

Person A hat einen Kinofilm auf der öffentlichen Videoplatform www.y.de hochgeladen. Der Kinofilm ist grade erst ins Kino gekommen und Person A besitzt eindeutig nicht die Urheberrechte.

Darf nur der Besitzer der Urheberrechte Person A anzeigen? Oder dürfen das auch entrüstete Zuschauer?

Hallo,

Person A hat einen Kinofilm auf der öffentlichen Videoplatform
www.y.de hochgeladen. Der Kinofilm ist grade erst ins Kino
gekommen und Person A besitzt eindeutig nicht die
Urheberrechte.

Darf nur der Besitzer der Urheberrechte Person A anzeigen?
Oder dürfen das auch entrüstete Zuschauer?

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

Da wird alles erklärt und beantwortet

Gruß

S.J.