Urheberrechtsabgabe (Pauschalabgabe)

Hallo,

ich lese mich gerade in das Thema Urheberrechtsabgabe ein.
Wiso und warum diese Zwangsabgabe erhoben wird ist mir klar, zumindest die Fadenscheinige Begründung aus Wirtschaft und Politik.

Nun erkenne ich meine Pflichten, nämlich im Voraus für etwaige Nutzung von fremden Urheberrechten (z.B. das Einscannen eines Textes, und diesen wieder auszudrucken) zu bezahlen (ungeachtet der tatsächlichen Nutzung des Gerätes. Mit der selben Logik sollte ich eigentlich Kindergeld beantragen können, da ich die notwendigen Geräte besitze, und ja irgendwann mal welche Zeugen könnte, aber dieses Thema steht auf einem anderen Blatt…).

Meine Frage lautet nun, da ich zur pauschalabgabe nun Gesetzlich verpflichtet bin (und dieser Betrag freundlicherweise vom Hersteller/Händler quasi bereits im Endpreis mit einberechnet wird), welche RECHTE erwachsen mir denn nun aus dieser Gesetzeslage?

Was erhalte ich denn nun für meine 2.50 - 87 € Abgabe auf Scanner, Drucker, Mp3 Player, CD-Brenner etc???
(und zukünftig ggf. sogar auf Datenträger selbst!)
Welche Rechte stehen mir daraufhin zu?

Oder ist dies etwa eine einseitige Zwangs-steuer ohne Mehrwert für den Bürger? Berechtigt diese Steuer den zahlenden Kunden zu nichts?

Bitte um Aufklärung, damit ich weiss was mir als Endkunde zusteht.
Wer das Geld erhalten soll, und warum ist mir ja klar.

Danke im Voraus

Hi,
soweit mir bekannt dient die Urheberrechtsabgabe als Entschädigung der nicht kontrollierbaren Privatkopie, wird von den Verwertungsgesellschaften aufgeteilt und wiederum an Ihre Mitglieder (Urheber) ausbezahlt.
Daraus ergibt sich das Recht Privatkopien zu erstellen.
Weitere Rechte wie zB. Veröffentlichungen egal ob privat oder gewerblich sind davon nicht umfasst.

OL