Ist es erlaubt Schularbeiten die von Lehren geschrieben worden sind ins Internet zu stellen und diese zum Download anzubeiten ohne den Lehrer/in um erlaubnis zu fragen! Es gibt ja viele Portale wo man das sogar für Geld machen kann! Aber ist das nicht illegal da die Arbeit ja der Lehrer geschrieben hat? Andererseits befinden sich ja auf den Klassenarbeiten keine Copyright auf denen steht veröffentlichen verboten!
Ist es erlaubt Schularbeiten die von Lehren geschrieben worden
sind ins Internet zu stellen und diese zum Download anzubeiten
ohne den Lehrer/in um erlaubnis zu fragen!
Nein, es ist seins.
Portale wo man das sogar für Geld machen kann! Aber ist das
nicht illegal da die Arbeit ja der Lehrer geschrieben hat?
Ja.
Andererseits befinden sich ja auf den Klassenarbeiten keine
Copyright auf denen steht veröffentlichen verboten!
Das ist in Deutschland automatisch geschützt.
Niemand muss sein Werk nochmals irgendwo schützen lassen.
Das gilt übrigens auch für andere Bereiche: Bücher, etc.
Was du amchst ist deins und darf niemand unerlaubt weitergeben oder verwenden -und schon gar nicht kommerziel. Und zwar egal ob du ausdrücklich sagst das es verboten ist oder nicht:
Es fällt automatisch unter das Urheberrecht.
Das mit dem Copyright ist immer wieder niedlich. In Deutschland gibt es dafür ein Urheberrecht.
Das mit dem „stand ja nix dran“ ist noch besser, denn das Urheberrecht gilt als Gesetz auch so und muss nicht erst „dran geschrieben“ werden.
Was ich jetzt allerdings unter einer Schularbeit zu verstehen habe, bin ich mir nicht ganz sicher. Ich könnte mir durchaus denken, dass da Standartfragen/-aufgaben aufgeführt werden, die der Lehrer eventuell selbst irgendwo anders her hat. Könnte also auch sein, dass da wer anderes die Urheberschaft inne hat - was zu Lehrzwecken aber okay wäre.
Dann kommt noch der Anspruch an die schöpferische Höhe. Auch da bin ich mir nicht sicher, von welcher Art von Schularbeit hier die Rede ist.
Und da tendiere ich eigentlich eher dazu zu sagen, dass mir nicht eine einzige Schulaufgabe einfällt und nicht ein einziges Klausurthema, wo ich dem Lehrer Urheberrechte zusprechen würde.
Dann kommt noch der Anspruch an die schöpferische Höhe. Auch
da bin ich mir nicht sicher, von welcher Art von Schularbeit
hier die Rede ist.
Und da tendiere ich eigentlich eher dazu zu sagen, dass mir
nicht eine einzige Schulaufgabe einfällt und nicht ein
einziges Klausurthema, wo ich dem Lehrer Urheberrechte
zusprechen würde.
Müßte schon etwas ganz besonderes sein…
Na, man soll es mit dem Anspruch an die schöpferische Höhe auch nicht übertreiben, und wenn ich da an eigene Arbeiten in der Oberstufe in den Sprachen, in Sozialkunde, … denke. Und erst die Abi-Aufgaben ausgerechnet in Bio. Das war so ein abgefahrenes Thema, das sich da von A-Z durch den ganzen Aufgabenzettel zog. Da hätte ich mit der schöpferischen Höhe überhaupt kein Problem. Und seit nach Pisa nun die Aufgaben insgesamt viel komplexer geworden sind und Probleme vielschichtig beschrieben und mit unterschiedlichen Fragen zu den verschiedenen Anforderungen versehen werden müssen, da dürfte dies auch schon für Grundschulaufgaben teilweise gelten. Der klassische Zettel mit 10 einfachen Rechenaufgaben im Zahlenbereich bis 100 hat zunehmend ausgedient.
Na, man soll es mit dem Anspruch an die schöpferische Höhe
auch nicht übertreiben, und wenn ich da an eigene Arbeiten in
der Oberstufe in den Sprachen, in Sozialkunde, … denke. Und
erst die Abi-Aufgaben ausgerechnet in Bio. Das war so ein
abgefahrenes Thema, das sich da von A-Z durch den ganzen
Aufgabenzettel zog. Da hätte ich mit der schöpferischen Höhe
überhaupt kein Problem.
Hähä, nein ich auch nicht, aber da würde ich mehr an die Urheberrechte der Schüler denken.
is ja lustig. Dann handeln ja viele Lehrer auch rechtswidrig, wenn sie das Material von Schülerreferate für Unterricht in anderen Klassen nutzen, doer? Sowas zieht sich bei mir nämlich durch Gymnasium, Ausbildung und Studium… Aber gegen sowas rechtlich vorgehen ist doch wohl ein Witz, oder? Das lohnt ja noch nicht mal den Aufwand…
Grüße
Jessica
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