Urheberrechtsfrage

Hallo,

habe mal eine Frage. Steht das Lied „Amazing Grace“ unter dem Urheberrecht? Ich mein ich habe diesbezüglich google gefragt und nichts gefunden. Nur das es sehr beliebt in Kirchen ist und dort gespielt wird. Und ich denke nicht das Kirchen an die GEMA irgendwelche beiträge bezahlen.

gruß

habe mal eine Frage. Steht das Lied „Amazing Grace“ unter dem
Urheberrecht?

Ja, aber, da der Komponist schon mehr als 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden weilt haben er und seine seine Nachtfahren keine finanziellen Ansprüche mehr. Jedoch haben Bearbeiter, also z.B. jemand der daraus einen abweichenden Klavier- oder Chorsatz macht eigene Ansprüche.

Wenn man aber nur aus der Melodie seine eigene Bearbeitung (Arrangement, Satz) macht, dann ist das OK und erzeugt sogar neues Urheberrecht auf diese Bearbeitung.

Nur das es sehr beliebt in Kirchen ist und dort gespielt wird.

Nun ja, Gospelitis ist da hoch aktuell im Kurs. Und ehrlich gesagt, es hat da wirklich wunderbare „moderne“ Messen (Missa Gaya, Godspell) mit toller Musik.

Und ich denke nicht das Kirchen an die
GEMA irgendwelche beiträge bezahlen.

Im Geigentiel. Die Kirchen zahlen, weil das 1. meist life aufgeführte Repertoire mehr GEMA kostet und 2. das Meiste pauschal unter „ernste Mucke“ fällt, erhebliche Beiträge. Wobei hauptsächlich eine Pauschale gezahlt wird um den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten in Grenzen zu halten. Gelegentliche „Gebrauchsmusik“ im Rahmen von Gemeindefesten z.b. ist damit abgegolten, muss aber gemeldet werden, wozu es kircheninterne zentrale Ansprechpartner gibt, die das abwickeln.

Für besondere Großaktionen gibt es allerdings auch Einzelabrechnungen.

http://www.wgkd.de/verwertungsgesellsch.html

Gruß

Stefan

Da dieses Stück „eine Volksweise“ ist, erübrigt sich die Frage nach dem Urheberrecht. Volsweisen fallen nicht unter die Gemagebühr. Es sei denn, dieses Lied wird nach dem Arrangement eines Komponisten oder Arrangeurs aufgeführt, dann hat dieser die Rechte daran und kann eine Gebühr erheben lassen.

Grüßle
Bernd Stephanny

Hallo,
beim Urheberrecht kommt es darauf an, wer das Stück/Lied komponiert wurde. Falls der Komponist seit mindestens 70 Jahren tot ist, dann gibt es keine Probleme (siehe z.B. http://dejure.org/gesetze/UrhG/64.html). Die Melodie von amazing grace ist schon sehr alt (laut Wikipedia tauchte sie bereits im 19 Jahrhundert auf). Daher gehe ich davon aus, dass es bei der Melodie kein urheberrechtliches Problem geben sollte. Problematisch wird es jedoch, wenn es sich um eine spezielle (neuere) Bearbeitung handeln soll.

Ich hoffe, das hat jetzt ein bißchen weitergeholfen.
Gruß

die Melodie ist frei von allem Urheb,recht. alle Bearbeitungen im Rahmen der 70 Jahre regelung