habe mal eine Frage. Steht das Lied „Amazing Grace“ unter dem
Urheberrecht?
Ja, aber, da der Komponist schon mehr als 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden weilt haben er und seine seine Nachtfahren keine finanziellen Ansprüche mehr. Jedoch haben Bearbeiter, also z.B. jemand der daraus einen abweichenden Klavier- oder Chorsatz macht eigene Ansprüche.
Wenn man aber nur aus der Melodie seine eigene Bearbeitung (Arrangement, Satz) macht, dann ist das OK und erzeugt sogar neues Urheberrecht auf diese Bearbeitung.
Nur das es sehr beliebt in Kirchen ist und dort gespielt wird.
Nun ja, Gospelitis ist da hoch aktuell im Kurs. Und ehrlich gesagt, es hat da wirklich wunderbare „moderne“ Messen (Missa Gaya, Godspell) mit toller Musik.
Und ich denke nicht das Kirchen an die
GEMA irgendwelche beiträge bezahlen.
Im Geigentiel. Die Kirchen zahlen, weil das 1. meist life aufgeführte Repertoire mehr GEMA kostet und 2. das Meiste pauschal unter „ernste Mucke“ fällt, erhebliche Beiträge. Wobei hauptsächlich eine Pauschale gezahlt wird um den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten in Grenzen zu halten. Gelegentliche „Gebrauchsmusik“ im Rahmen von Gemeindefesten z.b. ist damit abgegolten, muss aber gemeldet werden, wozu es kircheninterne zentrale Ansprechpartner gibt, die das abwickeln.
Für besondere Großaktionen gibt es allerdings auch Einzelabrechnungen.
http://www.wgkd.de/verwertungsgesellsch.html
Gruß
Stefan