Urheberrechtsfrage bei MP3-Dateien

Hallo Forum,

angenommen ein Unternehmen X möchte mit einem Laptop durch die Lande
ziehen und Musik im Rahmen einer Präsentation mit einem Programm wie
iTunes o.ä. abspielen, wobei die Präsentationen öffentlich zugänglich
sind, z.B. in
Einkaufspassagen. Bei dieser Musik handelt es sich um ca. 10 legal
erworbene MP3-Dateien. Angenommen dieses Unternehmen will das
weltweit machen an vielen Standorten, sagen wir mal 100, so daß nicht
ein einziger Laptop herumgereicht werden kann, sondern diese zehn
Tracks auf viele Laptops gespielt werden müssen, so daß jeweils der
verantwortliche Mitarbeiter vor Ort individuell entshceiden kann,
wann und wo er die Präsentation durchführt. Nach der Veranstaltung
würden die Tracks wieder von den Laptops entfernt. Müßte dann X jeden
dieser 10 Tracks 100 Mal legal erwerben, damit keine Vorwürfe
bezüglich illegaler Vervielfältigung entstehen können?

Danke für Eure Hinweise!

Gruß,
Chris

Hallo Christian,

zum Erwerb kann ich dir leider nichts sagen.

Allerdings müssen für die Titel Gema-Gebühren gezahlt werden, da sie kommerziell abgespielt werden.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

ob mp3 oder kassette, ob kommerzielles abspielen oder nicht spielt keine rolle. wenn das material urheberrechte besitzt, mußt du für _jede öffentliche aufführung_ brennen!

ausweg: klassische musik als untermalung nehmen, die du selbst oder jemand dritter (kann auch ein computer mit einem midifile sein) zum besten gibt. nicht umsonst klingeln alle handys mit bach und beethoven.

gruß
dataf0x

Sämtliche UNERLAUBTE Vervielfältigung oder öffentliche Aufführung ist untersagt.MfG

Sehr sehr schön, was du geschrieben hast (Achtung, wer Ironie findet darf sie behalten). Natürlich sind unerlaubte Vervielfältigungen untersagt. Aber die Frage ist doch, was bedeutet in diesem Zusammenhang unerlaubt…

Mach dich demnächst erstmal schlau, bevor du einen nichtssagenden Satz rausposaunst.

Phoebe

Sämtliche UNERLAUBTE Vervielfältigung oder öffentliche
Aufführung ist untersagt.MfG

Was ich für den Fall vergaß, war daß natürlich GEMA-Gebühren (oder die
jeweiligen Äquivalente in den einzelnen Ländern) bezahlt werden. Es
geht bei dem Fall also ausdrücklich nicht um die öffentliche
Aufführung, das würde alles geklärt sein, sondern um die
"Vervielfältigung"sproblematik.

Gruß,
Chris

Hallo Chris,

Bei dieser Musik handelt es sich um ca. 10
legal
erworbene MP3-Dateien. Nach der
Veranstaltung
würden die Tracks wieder von den Laptops entfernt. Müßte dann
X jeden
dieser 10 Tracks 100 Mal legal erwerben, damit keine Vorwürfe
bezüglich illegaler Vervielfältigung entstehen können?

Ja, das auch. Denn das Recht zur Kopie besteht nur in Form der sog.
Privatkopie. Hier in diesem Fall würde die Kopie jedoch nicht als
Privatkopie iSd § 53 UrhG gelten.
Im Prinzip muss also der Urheberrechtsinhaber der Vervielfältigung
zustimmen. Dies wird er vermutlich gegen Entgelt machen.
Hast Du mal gefragt, ob sich die GEMA auch um dieses Recht kümmert?
Anderenfalls müsste man wohl die einzelnen Labels direkt
ansprechen…

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschii und alle anderen,

danke für Eure Antworten! Ich werde mich noch einmal bei der GEMA
erkundigen, ob die eine spezielle Regelung dafür haben.

Gruß,
Chris

Hi,

such die hier etwas aus, dann bist Du auf der sicheren Seite:

http://www.mp3-gema-frei.de/

Ansonsten bekommst Du die Genehmigung von nicht freien Stücken über die GEMA (kostenpflichtig!)

http://www.gema.de/

nicki