Liebe WWWler,
Ich habe folgende Frage: Wie kann man juristisch einwandfrei die Inhaber des Urheberrechts in folgendem fiktiven Fall ausfindig machen oder gibt es eventuell gar keine:
Ein berühmter Wissenschaftler hält an der Universität eine Vorlesung, die immer so überlaufen ist, dass die Fachschaft anfragt, ob sie die Vorlesung auf Tonband mitschneiden darf, um sie interessierten Studierenden im Fachschaftsgebäude auszuleihen. Der Professor stimmt zu und fortan werden die Mitschnitte auch eifrig genutzt.
Nun stirbt der Professor und die fiktive Fachschaft überlegt, die Bänder in mp3s umzuwandeln und auf ihrer Website zum Download anzubieten. An wen muss sie sich denn richten, um abschließend zu klären, ob sie das überhaupt darf:
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Die Erben des Professors? Falls ja: Wie bekommt man die denn überhaupt raus? Geht man zum Nachlassgericht und das nennt dann alle Erbberechtigten?
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Die Verlage des Professors? In der Vorlesung wurden bisweilen Passagen aus verschiedenen Büchern des Professors vorgelesen.
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Sonst irgendwer?
Unsere fiktive Fachschaft möchte sich wirklich keinen Ärger einhandeln, aber auch gerne die Serviceleistung anbieten. Welche Ratschläge habt Ihr parat?
Danke und Gruß,
Matthias