Hallo,
ich hätte eine Frage zum Urheberrecht.
Der Sachverhalt:
Eine Studentin arbeitet neben ihrem Studium als freelancer für verschiedene Zeitungen und ist als Redakteurin für einen lokalen Fernsehsender tätig (auch als freelancer).
Nun möchte sie, um auf ihre berufliche Qualifikation aufmerksam zu machen, eine Homepage einrichten. Auf dieser Seite sollen neben den Fakten zur Ausbildung und bisherigen journalistischen Wirkungsstätten auch einige Referenzen genannt werden. Hierzu möchte sie Texte, Photos und einige Videos aus ihrem bisherigen Schaffen zur Ansicht bereitstellen.
Die Frage ist nun: Darf sie das?
Die Artikel hat sie ja für die verschiedenen Zeitungen geschrieben und ist dafür bezahlt worden. Gleiches gilt für die Photos. Auch die Filme waren ja Arbeiten im Auftrage des jeweiligen Senders.
Hat sie an ihren Produktionen insoweit ein eigenes Urheberrecht, dass es ihr gestattet ist diese Produktionen auf ihrer eigenen Seite zur Ansicht/zum Download anzubieten?
Oder benötigt sie zwingend und für alle angebotenen Arbeiten die Erlaubnis zur Veröffentlichung durch den jeweiligen Verlag/den jeweiligen Fernsehsender?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
mhg