wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich mir mittels der bekannten Programme aus dem Internet amerikanische Fernsehserien herunterlade?
Die haben doch dort keinen Kopierschutz und können von jedem, der sie empfängt mit einem Videorecorder aufgezeichnet und weitergegeben werden … wie sieht es also mit der weitergabe übers Internet aus?
In der Regel kaufe ich alles was ich herunterlade auch auf DVD, wenn es herauskommt (schon wegen der Bildqualität) … allerdings kann ich es mir - wenn ich’s herunterlade - fast zeitgleich mit der USA-Erstausstrahlung anschauen, was mir sehr wichtig ist.
Momentan ist es rechtlich etwas problematisch. Heute tritt nämlich das neue Urheberechtsgesetz in Kraft. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie nun so etwas gewertet wird. Wenn ich mir die bisherigen Kommentare so ansehe, dann könnte es rechtlich nur dann korrekt laufen, wenn Du über einen Stream die Originalsendung (ähnlich WEB-Radio) aufzeichnest. Wenn Du es dagegen aus Kazaa & Co. beziehst, dann könnte man dies als „Klau“ aus unrechtmäßiger Quelle verstehen.
Da aber derzeit keiner so recht weiß, was dieses Gesetz bringt, für Folgen hat, heißt es nachdenken und entscheiden.
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