Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Person x stellt bei Ebay einen Artikel zum Verkauf ein. Das passige Foto lädt Person x beim Hersteller des Artikels runter. Person x ist sich nicht darüber bewußt, dass hier gegen das Urheberrecht verstösst.
Person x erhält von Ebay die Nachricht, dass es gegen das Urheberrecht verstosssen hat und daher der Artikel gelöscht worden ist. Kann Person noch mit böser Post vom Hersteller des Artikels rechnen? Oder ist Ebay zur Geheimhaltung der persönlichen Daten von Person x verpflichtet?
Danke für die Info
Person x erhält von Ebay die Nachricht, dass es gegen das Urheberrecht verstosssen hat und daher der Artikel gelöscht worden ist.
Hierzu möchte ich folgende ergänzende Frage stellen:
Wie hat eBay von dem Verstoß Kenntnis erhalten - durch den Hersteller, einen anderen (lizensierten) Verkäufer oder durch eigene Überprüfung?
Kann Person noch mit böser Post vom Hersteller des Artikels rechnen?
Es wird mit davon abhängen, wie der Verstoß bekannt wurde. Hat der Hersteller eBay den Verstoß gemeldet, dann hat der Hersteller von dem Verstoß auch Kenntnis.
Hersteller verhalten sich bei solchen Angelegenheiten unterschiedlich.