Urheberrechtsverletzung?

Hallo Gemeinde,

ich möchte auf einem Angebot für ein Autohaus das Logo des Herstellers abbilden den dieser vertreibt. Ich mache keine Werbung mit dem Logo, sondern verwende dieses nur im Anschreiben.

Ist dies eine Urheberrechtsverletzung?

Schöne Grüße

Welche Rechte du damit alle tangierst, wird dir ein Jurist sicherlich umfassend darlegen können. Mache es dir also einfach und stressfrei: Erlaubnis einholen und fertig.
Schöne Grüße

Nur wenn das Anschreiben einen privaten Charakter hat geht das. Sobald du mit dem Schreiben Geld verdienen möchtest, musst du die Genehmigung des Logoinhabers einholen. Jetzt hängt es davon ab, ob der Aufwand lohnt, wenn die Streuung deines Schreibens klein ist.
Aber sobald durch einen blöden Zufall, dein Schreiben beim Markeninhaber landet, hast du ein Problem.
Viele Grüße
Polus

Hallo,
ich würde daß lassen, da Du kommerziell agierst und.Tipp Lass die bildliche Darstellung des Logos weg und
bezieh Dich wenn überhaupt namentlich auf die Marke.
Ich hoffe Dir nutzt die Antwort.
Diese Antwort ist nicht rechtlich verbindlich.
Grüße aus Nürnberg
Harald

Hallo,

ich würde das auf alle Fälle mit dem Hersteller abklären.
Viele Autohersteller wollen Anzeigen, Mailings usw. mit ihren Logos erst absegnen, bevor sie gedruckt werden.
Der Grund: Angenommen bei einer Anzeige wird durch irgendetwas dem Image des Herstellers geschadet, wird dies nicht nur dem Autohaus belastet, sondern auch dem Hersteller.

Woher haben Sie überhaupt das Logo? Vermutlich wurde dies aus dem Internet gezogen, was an sich schon nicht rechtens ist.

Daher würde ich das Logo sauber beim Hersteller im Namen des Autohauses anfordern oder das Autohaus direkt bitten dies zu tun.

Schöne Grüße
Katrin Kramer
Kommunikationsgestaltung BA

Hallo!
Grundsätzlich ist es schon ziemlich vermessen, welche Erwartungen hier an dieses Forum gestellt werden. Also eine Rechtsberatung kann hier natürlich nicht stattfinden, aber gerne schreibe ich Folgendes:

Das Urheberrecht/Lizenzierung hat zunächst einmal nichts mit der Absicht der Veröffentlichung zu tun, nur der Urheber des Logos (Grafiker, Künstler) sowie der gewöhnliche Nutzer (Autohersteller) möchten zurecht gerne gefragt werden, wenn das Logo irgendwo abgebildet wird. Wenn das Autohaus lizenziert ist zum Verkauf der Autos dieses Herstellers ist es in der regel für ihn ein Leichtes an entsprechende Lizenzen zu kommen. Zudem vermerken die Händler auf fast allen von ihnen verkauften Autos den Hersteller und die Händler-Telefonnummer.

Liebe Grüße,
govannen

Hallo,

grundsätzlich wäre dies eine Verletzung des Urheberrechts. Allerdings sollte das Autohaus im Besitz von Nutzungsrechten daran sein, die der Hersteller an das Autohaus übertragen hat.

Mit Sicherheit hat das Autohaus irgendwo ein Schreiben darüber, WIE das Hersteller-Logo verwendet werden darf (z.B. nur i.V. mit dem Zusatz des Autohauses o.ä.). Im Zweifel kurz beim Hersteller anrufen und sich die Nutzung per Fax oder E-Mail im gewünschten Rahmen bestätigen lassen.

Gruß

Was hat diese Frage mit Marketing zu tun? Ist eine Rechtsfrage zum Markenrecht. Sa kann ich Ihnen nicht helfen

Hallo SpriteMinister,

danke für die Frage.

„… das Logo des Herstellers abbilden den dieser vertreibt“???

Ich nehme an, Du meinst das Logo des Autoherstellers?

Wenn dem so ist, dann sende doch an die Vertriebs-/Marketing-Abteilung des Herstellers eine Mail (Kopie oder Entwurf des Angebots) mit der Bitte, das Logo einmalig/ausschließlich für diese Aktion verwenden zu dürfen.
Dann bist du auf der sicheren Seite wenn du die Genehmigung erhälst.
Vorher kannst Du telefonisch den dafür Zuständigen bzw. dessen EMail-Adresse erfragen.

So einfach mit ja oder nein läßt sich Deine Frage bzw. die Urheberrechtsverletzung nicht beantworten.
Es kommt immer auf den Vertragsinhalt zwischen Autohaus und Hersteller/Lieferant an. Hier ist meist festgelegt wann, wo, wie und unter welchen Layout-Vorgaben ein Logo für welche Aktionen genutzt werden darf.

Extra Tipp: Manchmal beteiligen sich die Hersteller an den Kosten einer Aktion - ist ja schließlich Werbung für sie … Fragen kostet nichts!

LG und viel Erfolg

Sorry für die späte Antwort, ich bin gerade umgezogen und war lange „offline“.

Ich würde ein „fremdes“ Logo niemals ohne vorherige Anfrage nutzen und mir die genehmigte Verwendundung auch schriftlich bestätigen lassen. Dann bist Du auf der sicherein Seite. Normalerweise müsste das Autohaus vom Hersteller die Nutzungsrechte haben und dort auch gute Daten anfordern können. Von daher sehe ich keine Probleme - aber wenn Du Dir so unsicher bist, lass es Dir besser genehmigen, bzw. das Authaus sollte es sich freigeben lassen. Die sind ja der Auftraggeber.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß, Martina

Hallo!
Sorry, für die späte Antwort.
Wie ich das sehe, machst Du schon Werbung mit dem Logo, wenn Du es in Deinen Materialien benutzt oder was ist Dein Ziel der Abbildung des Logos? Der beste Weg ist immer, einfach beim Hersteller zu fragen, ob Du das Logo verwenden darfst. Dazu solltest Du dem Ansprechpartner erklären, zu welchem Zweck, Du das Logo abbilden möchtest.
Viele Grüße, Stefanie