Urheberrechtsverletzung

Hallo,

ich hatte am 31.01.04 an einen gewissen XXX eine Kalkulationsgrundlage für Gebäudereiniger verkauft, die er bei ebay durch Sofortkauf bei mir erworben hat.
Nun musste ich gestern den 24.02.04 feststellen, daß der Mensch Kalkulationsgrundlagen für Gebäudereiniger verkauft, obwohl ich ausdrücklich darauf hingewiesen habe, daß die Vervielfältigung und der Verkauf untersagt sind. Ich habe Ihn sofort angeschrieben und mit rechtlichen Schritten gedroht. Er hat die Auktionen immer noch im Angebot. Ebay habe ich auch angeschrieben aber die haben wohl besseres zu tun, als sich um meine Urheberrechsprobleme zu kümmern. Somit bin ich mit meiner Geschichte ganz auf mich allein gestellt.

Sollte jemand von Ihnen mir einen Rat geben können oder eine ähnliche Erfahrung gemacht haben, möge es bitte in diesem Forum posten.

vielen Dank

S.

Wenn sich jemand die Auktionen ansehen möchte , hier der Link zu seiner am 24.02.04 eingestellten Auktion

XXX

und hier der Link zu meiner Auktion
XXX

MOD: Bitte keine Ebaynamen und Auktionslinks verwenden.

ich habe mich mit dem Datum 24.02.04 vertan,
es war der 23.02.04

Hallo,

ich kann mir vorstellen, warum Ebay sich nicht sonderlich um dein Problem kümmert: Du bist ein nicht registriertes Mitglied.

Ich würde an deiner Stelle zuerst einmal sowohl deine Auktion als auch die deines „Gegners“ abspeichen, zusätzlich ggf. noch Screenshots machen (bei nur abgespeicherten Seiten könnte ggf. der Quelltext noch veränder werden.).

Natürlich würde ich auch einfach mal bein neuen Verkäufer nachfragen, was er dazu sagt. Es spricht nämlich - nach meinem Rechtsempfinden - nichts dagegen, ein „gelesenes Buch“ weiter zu verkaufen, solange es nur das gekaufte Exemplar ist und keine weiteren Kopien einbehalten werden.

Ob sich eine Anzeige deswegen lohnt kann jemand geschulteres als ich wahrscheinlich besser beurteilen.

Viele liebe Grüße
Timid

Kleine Ergänzung *schäm*
*schäm*

Ich hab jetzt mal eben auf „Andere Artikel des Verkäufers“ geklickt und musste feststellen, dass er den gleichen Artikel noch weitere Male eingestellt hat. Damit trifft natürlich meine Aussage „gelesenes Buch verkaufen solange keine weiteren Kopien“ nicht zu *schäm maßlos*

In diesem Fall solltest du alle dieser Auktionen sichern.

Wenn du dieses Dokument erstellt hast hast du es vielleicht auch irgendwie geschützt? Bzw. irgendwelche „Signaturen“ hinterlassen (zum Verfasser o.ä.)? Dann könntest du besser nachweisen, dass es wirklich von dir ist.

Liebe Grüße
Timid

Hallo,

Ebay habe ich auch
angeschrieben aber die haben wohl besseres zu tun, als sich
um meine Urheberrechsprobleme zu kümmern. Somit bin ich mit
meiner Geschichte ganz auf mich allein gestellt.

Nun gut, das war ja erst am Montag. Grundsätzlich habe ich aber die Erfahrung gemacht, daß sich eBay um Urheberrechte nur schert, wenn große Firmen mit teuren Anwälten involviert sind.

Sollte jemand von Ihnen mir einen Rat geben können oder eine
ähnliche Erfahrung gemacht haben, möge es bitte in diesem
Forum posten.

Anwalt nehmen.

Wenn der Verkäufer die Auktionen nicht freiwillig zurückzieht (und 1x hat er die CD ja jetzt schon verkauft), dann hat man in der Tat keine andere Möglichkeit, als juristische Schritte gegen ihn einzuleiten. Hierbei sollte dann natürlich tunlichst ein Anwalt hinzugezogen werden, der sich in diesem Bereich auch auskennt.

viele Grüße,

Ralf

Hi,

schon mal überlegt, „deine“ Artikel wieder mit mega-hohen-Abgaben zurück zu kaufen und dann nicht zu zahlen? Hätte evtl. den Nebeneffekt, dass er noch ebay-Gebühren zahlen müsste.

Kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande, wenn er keine Erlaubnis hatte, das Ding zu verkaufen?

Gruß
Falke

Kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande, wenn er keine
Erlaubnis hatte, das Ding zu verkaufen?

Wenn jemand einen geklauten PC verkauft hat der Käufer keinen Anspruch auf den PC, da es Diebesgut war.

Ich würde vielleicht auch einfach selbst kaufen oder nen guten Bekannten bitten zu kaufen (ist nämlich fraglich, ob er dir dein Buch zuschicken würde). Nur werden diese Geschäfte meist auf Vorkasse abgewickelt.

Aber für den Fall der Fälle würde mich wirklich interessieren, ob er rechtliche Schritte einleiten würde, wenn du ihn um das Geld prellst :smile:

Alles nicht so einfach… aber ich glaube der Tipp mit dem Rechtsanwalt ist der beste.

Liebe Grüße,
Timid

Hallo S.!

ich hatte am 31.01.04 an einen gewissen XXX eine
Kalkulationsgrundlage für Gebäudereiniger verkauft, die er bei
ebay durch Sofortkauf bei mir erworben hat.
Nun musste ich gestern den 24.02.04 feststellen, daß der
Mensch Kalkulationsgrundlagen für Gebäudereiniger verkauft,

Sorry, aber habe Dein Posting eben erst gelesen:

Unter dem Namen „VeRI“ (Verifizierte Rechteinhaber) hilft eBay in aller Regel sofort. URL der Ausgangsseite:

http://pages.ebay.de/help/confidence/programs-vero.html

HTH, CU DannyFox64