Also… dann mal los…
Person A bekommt vom Anwalt(L) der Person B Post.
Darin steht, dass A das Urheberrecht verletzt hat.
Hierzu führt L an, dass A vor 2Jahren in einem Online-Forum einen Beitrag mit 3 Bildern hinterlassen hat, bei denen das Urheberrecht bei B liegt.
Des Weiteren wird A dazu aufgefordert eine Einstweiligeverfügung zu unterschreiben und 1200€ für die 3 urheberrechtlich geschützten Bilder zu zahlen.
Hierbei ist zu sagen, dass A zu dem Zeitpunkt der Beitragserstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und zum Zeitpunkt der Klage gegen ihn nicht Erwerbstätig ist.
Bei den 3 Bildern handelt es sich um Fotos einer Person des öffentlichen Interesses. Zudem hat A diese Bilder von einer Seite heruntergeladen, auf der nicht vermerkt war, dass diese Bilder geschützt sind.
Die im Beitrag verwendeten Bilder befinden sich auf dem Webspace des A.
Frage ist nun, ob A die Kosten von 1200€ und 450€ Anwaltskosten zahlen soll oder ein Gerichtsverfahren (Streitwert ca. 3900€) durchgeführt werden soll:
Vielen Dank für Antworten.
Ich hoffe, ich habe alles korrekt beschrieben.
Viele Grüße
TheOneAndOnly