Urheberrechtsverletzung

Also… dann mal los…

Person A bekommt vom Anwalt(L) der Person B Post.
Darin steht, dass A das Urheberrecht verletzt hat.
Hierzu führt L an, dass A vor 2Jahren in einem Online-Forum einen Beitrag mit 3 Bildern hinterlassen hat, bei denen das Urheberrecht bei B liegt.
Des Weiteren wird A dazu aufgefordert eine Einstweiligeverfügung zu unterschreiben und 1200€ für die 3 urheberrechtlich geschützten Bilder zu zahlen.

Hierbei ist zu sagen, dass A zu dem Zeitpunkt der Beitragserstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und zum Zeitpunkt der Klage gegen ihn nicht Erwerbstätig ist.

Bei den 3 Bildern handelt es sich um Fotos einer Person des öffentlichen Interesses. Zudem hat A diese Bilder von einer Seite heruntergeladen, auf der nicht vermerkt war, dass diese Bilder geschützt sind.

Die im Beitrag verwendeten Bilder befinden sich auf dem Webspace des A.

Frage ist nun, ob A die Kosten von 1200€ und 450€ Anwaltskosten zahlen soll oder ein Gerichtsverfahren (Streitwert ca. 3900€) durchgeführt werden soll:

Vielen Dank für Antworten.
Ich hoffe, ich habe alles korrekt beschrieben.

Viele Grüße

TheOneAndOnly

Einstweiligeverfügung zu unterschreiben und 1200€ für die 3
urheberrechtlich geschützten Bilder zu zahlen.

Es handelt sich hier wohl um eine sog. Unterlassungserklärung. Einstweilige Verfügungen erlassen Gerichte.

Hierbei ist zu sagen, dass A zu dem Zeitpunkt der
Beitragserstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
hatte

Das ist ziemlich egal, außer dass Jugendstrafrecht im Falle einer Verurteilung zur Anwendung käme.

und zum Zeitpunkt der Klage gegen ihn nicht Erwerbstätig ist.

Vorteilhaft bei einer evtl. Verurteilung zu Tagessätzen.

Bei den 3 Bildern handelt es sich um Fotos einer Person des
öffentlichen Interesses.

Das ist OK, aber

Zudem hat A diese Bilder von einer
Seite heruntergeladen,

das ist ein Verstoß gegen das Deutsche Urheberrecht

auf der nicht vermerkt war, dass diese Bilder geschützt sind.

Das ist vollkommmen egal. Jegliche Bilder und andere Werke einer gewissen Schöpfungshöhe unterliegen in Deutschland AUTOMATISCH dem Urheberrecht.

Die im Beitrag verwendeten Bilder befinden sich auf dem
Webspace des A.

Also sogar richtig gediebt.

Frage ist nun, ob A die Kosten von 1200€ und 450€
Anwaltskosten zahlen soll oder ein Gerichtsverfahren
(Streitwert ca. 3900€) durchgeführt werden soll:

Ich würde NUR die Unterlassungserklärung unterschreiben, auf einer detaillierten Kostenauflistung nur die aktuell aufgelaufenen Anwaltskosten (Erstberatung ca. 150 Euronen) bezahlen, den Rest auf einer Kopie durchstreichen und mit der Unterlassungserklärung zurückschicken (Kopie behalten!).

Gruß

Stefan

http://abgemahnt.de und in http://google.de gucken

Vielen Dank für die Antwort!

Zudem hat A diese Bilder von einer
Seite heruntergeladen,

das ist ein Verstoß gegen das Deutsche Urheberrecht

auf der nicht vermerkt war, dass diese Bilder geschützt sind.

Das ist vollkommmen egal. Jegliche Bilder und andere Werke
einer gewissen Schöpfungshöhe unterliegen in Deutschland
AUTOMATISCH dem Urheberrecht.

Dies gilt auch, wenn die Bilder dort zum Download angeboten werden?
Wenn Person X also ein Bild auf seiner Seite zum Download anbietet, obwohl er nicht das Urheberrecht besitzt, macht sich die Person Y, die es runterläd und veröffentlicht trotzdem Strafbar?
So wie: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“?

Wenn Person X also ein Bild auf seiner Seite zum Download
anbietet, obwohl er nicht das Urheberrecht besitzt, macht sich
die Person Y, die es runterläd und veröffentlicht trotzdem
Strafbar?

Selbst wenn die Bilder ausdrücklich als ‚frei verfügbar‘ gekennzeichnet sind, kann eine Nutzung gegen das Urheberrecht verstossen. Ein entspr. Fall ist hier http://www.heise.de/ct/06/13/146/ dokumentiert.

Gruss
Schorsch

Frage ist nun, ob A die Kosten von 1200€ und 450€
Anwaltskosten zahlen soll oder ein Gerichtsverfahren
(Streitwert ca. 3900€) durchgeführt werden soll:

Ich würde NUR die Unterlassungserklärung unterschreiben, auf
einer detaillierten Kostenauflistung nur die aktuell
aufgelaufenen Anwaltskosten (Erstberatung ca. 150 Euronen)
bezahlen, den Rest auf einer Kopie durchstreichen und mit der
Unterlassungserklärung zurückschicken (Kopie behalten!).

Ist es normal, dass Schadensersatzansprüche auch schon in der Abmahnung gegen eine Privatperson geltend gemacht werden?
Auch dann, wenn der Abgemahnte ohne weiteres bereit wäre, die Bilder zu entfernen und durch die illegale Bunutzung der Bilder kein maretieller Vorteil entstanden ist?

Viele Grüße und Vielen Dank

TheOneAndOnly