folgende Frage…
Person A bekam vor 4 Monaten ganz unverhofft einen Brief eines Rechtsanwalts der einen bestimmten Betrag forderte aufgrund Urheberrechtsverletzungen. Genauer gesagt, scheinbar hat Person A einen Porno illegal im Netz runtergeladen.
In diesem Schreiben wurde außerdem eine IP-Adresse angegeben die nicht im Entferntesten mit der IP-Adresse des PCs der Person übereinstimmte.
Natürlich schrieb Person A sofort einen Brief zurück und wies daraufhin, dass diese Forderung ohne Beweise keine Rechtsgültigkeit hat und daher der Forderung Widerrufen wird. Ebenfalls wurde auf die falsche IP-Adresse eingegangen und erklärt das dieser Porno niemals von Person A runtergeladen wurde.
Lange lange Zeit kam nichts mehr. Jetzt 4 Monate später kam ein weiteres Schreiben dieses Anwaltes mit der Entschuldigung für die verspätete Antwort. Im Endeffekt schreibt er wieder exakt das gleiche wie im ersten Schreiben und fordert Person A auf zu zahlen. Wirkliche Beweise sind nach wie vor nicht vorhanden.
Wie soll sich Person A jetzt verhalten. Selber zum Anwalt gehen oder weiterhin einfach nur einen Widerruf mit eigener Unterschrift schreiben?
Denn der ganz zum Anwalt wollte Person A eigentlich verhindern. Jedoch scheint dieser Anwalt doch „seriös“ zu sein.
hallo,
richtig, die IP hat nun mal die unangenehme Eigenschaft, zu wechseln.
Allerdings: Warum sollte das Herunterladen einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen?
soweit ich weiß kann Person A durch ein bestimmtes Programm sämtliche Aktivitäten sowie andere Dinge des Rechners noch Wochen später nachprüfen. Und die IP Adresse des Rechners selber ändert sich doch nicht. Sprich die, die vom Router ausgeht. Und diese hat aber scheinbar der Anwalt. Diese weicht aber von der tatsächlichen festen IP ab.
ja scheinbar war der Porno auf einer Tauschbörse illegal aufgestellt. Nur da Person A tatsächlich keine Ahnung hat welcher Porno denn gemeint ist und sich auch nicht auf solchen Tauschbörsen aufhält kommt Person A die Sache komisch vor.
Wochen später nachprüfen. Und die IP Adresse des Rechners
selber ändert sich doch nicht. Sprich die, die vom Router
ausgeht. Und diese hat aber scheinbar der Anwalt. Diese weicht
aber von der tatsächlichen festen IP ab.
das ist falsch. Der Rechner hat eine lokale IP Adresse, der Router eine öffentliche. Die des Routers ändert sich (sofern man keine feste hat, was im Privatbereich eher die Ausnahme ist) bei jeder Einwahl in das Internet. Anhand dieser Adresse lässt sich ermitteln, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt X auf der Seite www.daenische-western.de war.
soweit ich weiß kann Person A durch ein bestimmtes Programm
sämtliche Aktivitäten sowie andere Dinge des Rechners noch
Wochen später nachprüfen.
Das ist nicht moeglich. Die Internetaktivitaeten lassen sich nicht vom Rechner aus zuerueckverfolgen, wenn die Aufzeichnung derer geloescht oder gleich deaktiviert wurde. Bei Firefox geht das zB ueber
„Tools“ > „Clear private data“
(Ich habe hier gerade nur die englische Version. Auf deutsch ist es glaube ich: )
„Extras“ > „persoenliche Daten loeschen“.
Auch bei allen anderen Browsern kann man den Verlauf so loeschen. Bei Fragen einfach hier im Computer-Bereich oder Suchmaschinen nach „Verlauf loeschen“ befragen.
Und die IP Adresse des Rechners
selber ändert sich doch nicht. Sprich die, die vom Router
ausgeht.
Diese aendert sich normalerweise bei jeder Einwahl ins Internet wieder. Der Internetprvider macht davon aber eine Liste.
Der kann dann sehen, dass Paul am Montag um 8:46 die IP-Adresse blub-5 hatte und um 13:12 aber blub-8.
Vom Rechner selber kann man das normalerweise nicht zurueckverfolgen.
Woher kennt Person A die IP-Adresse seines Rechners zum
Zeitpunkt der Vergehens?
Feste IP-Adresse?
Protokolle?
„Dynamisch feste“ IP-Adresse? (wie z.B. bei meinem Provider, wo meine „dynamische“ IP-Adresse seit ca. 4 Jahren dieselbe ist)
Ich frage mich viel mehr, wie der „Anbieter“ aufgrund der IP-Adresse auf Person A kommt???
Die Zurückverfolgung von IP-Adressen durch den Provider ist doch mE erst zulässig, sobald ein Gerichtsverfahren anhängig ist??
Folgende Zitate:
a) 30.01.2008 : Laut dem Urteil ist es der Gesetzgebung der europäischen Ländern selbst überlassen, ob Telekommunikationsanbieter Kundendaten bei zivilrechtlichen Prozessen herausgeben müssen. In Spanien ist dies, wie auch in Deutschland, nur bei Strafprozessen der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt. (http://www.netzwelt.de/news/77051-provider-muessen-d…)
danke für deinen Beitrag.
Heißt das jetzt das der Anwalt garnicht das recht hatte die Adresse von Person A anzufragen. Bzw. der Auftragsgeber des Anwaltes?
kann denn Person A auch zurückverfolgen ob er zum besagten Zeitpunkt tatsächlich auf der Seite war und die angegebene IP hatte?
Gibt es da Privat eine möglichkeit so weit zurück zu schauen???
kann denn Person A auch zurückverfolgen ob er zum besagten
Zeitpunkt tatsächlich auf der Seite war und die angegebene IP
hatte?
Gibt es da Privat eine möglichkeit so weit zurück zu
schauen???
wenn A sich regelmäßig die IP Adresse notiert, kann er natürlich in seinen Aufzeichnungen nachsehen. Der Provider speichert die Daten aber in der Regel und muss diese bei Straftaten ggf. an die Staatsanwaltschaft übermitteln. Durch Akteneinsicht kann der Geschädigte dann die Adresse des A bekommen.