angenommen, ein Hobbyfotograf stellt seine durchaus professionellen Arbeiten auf seine eigene (deutsche) Homepage. Auf der Homepage ist explizit erwähnt, dass jegliche Nutzung der Bilder außerhalb dieser Homepage untersagt ist.
Nun findet der Fotograf über die Google Bildersuche heraus, dass jemand (offensichtlich über einen Screenshot) eines seiner Fotos kopiert hat und selbiges auf seinem Blog veröffentlicht hat.
Der Fotograf und Rechteinhaber wurde hierüber nicht informiert und ist auf der Blogseite auch nicht erwähnt.
Hat eine Abmahnung mit Schadenersatzforderung Aussicht auf Erfolg, wenn der beklagte nicht im Europäischen Ausland sitzt (z.B. Brasilien)?
Selbst bei Erfolg wird das den Fotografen mehr kosten, als es
nutzen bringt.
Hi,
wahrscheinlich ist das so.
Auf der einen Seite ist es eigentlich eine „Sauerrei“ (sorry), wenn einfach ungefragt kopiert wird.
Auf der anderen Seite muss die Frage erlaubt sein; ist jemand effektiv zu (finanziellen) Schaden gekommen, oder jemand anders (der Kopierer) zu finanziellen Vorteilen gekommen?
Wenn ich als Urheber betroffen wäre, würde ich den Seiteninhaber zumindest versuchen anzuschreiben. Freundlich aber deutlich, mit Hinweis, das Bild entweder zu entfernen, oder gut sichtbar unter dem Bild, oder daneben, wie auch immer, einen Link zur Urheberwebsite legen.
Selbst bei Erfolg wird das den Fotografen mehr kosten, als es
nutzen bringt.
Erst kurz nachdenken, dann antworten. Ein Erfolg wäre, dass der unautorisierte Nutzer
a) Nutzungsgebühr bezahlt
b) einen Aufschlag dafür, dass er ungefragt genutzt hat /
einen Aufschlag dafür bezahlt, dass er die Quelle nicht genannt hat
c) die nötigen Auslagen der Urhebers begleicht
ihr verkennt beide die schadensberechnung im urheberrecht. statt eines schadens nach § 249 bgb gibt es den verletzergewinn (der gewinn, den der unberechtigte erzielt, kann abgezogen werden) und die lizenzanalogie.
also ist die frage „welcher schaden ist entstanden“ unerheblich.
das problem ist natürlich, dass man in vorkasse geht und viel zeit aufwendet, bis man -wenn überhaupt- geld sieht bzw. das bild von der seite wegbekommt…
auf das urheberrecht sollte man unter androhung von konsequenzen dennoch hinweisen.
dass der geschädigte den getätigten aufwand ersetzt bekommt (anwaltskosten etc.) und zusätzlich für die rechtswidrige nutzung eine entschädigung bekommt.
dass der geschädigte den getätigten aufwand ersetzt bekommt
(anwaltskosten etc.) und zusätzlich für die rechtswidrige
nutzung eine entschädigung bekommt.
Und warum sollte er dann, also wenn er die Anwaltskosten etc. bezahlt bekommen hat und eine Entschädigung für die rechtswidrige Nutzung erhielt, schlechter dastehen als vorher?