Urheberrechtsverletzung - Abmahnung

Hallo, angenommen man bekommt eine Abmahnung wegen eines angeblich bei Firma X kopierten Teils einer Studie die diese angeblich in eigenen Worten umgeändert und ins Netz gestellt hat, findet jedoch eben diesen Text auch bei Firma Y, und diese erlaubt den Text für die eigene Seite zu verwenden. Nun schickt Firma X eine Abmahnung man habe den Text bei ihnen geklaut und verlangt eine stolze Summe. Was tun? Wie beleg ich das der Text von Firma Y stammt die die Erlaubnis gegeben hatte? Vielen Dank für eine Antwort!

Hallo,
wer ist der Urheber? x oder y? vielleicht wurde beim 2. die Erlaubnis eingeholt, der aber selber nicht der Urheber ist?
:wink:

Hallo, was tun wenn man einen Text kopiert hat der eine Polizeistudie betrifft die nur etwas in eigene Worte gefasst wurde. Die Erlaubnis wurde von einem Unternehmen in Österreich eingeholt bei der man diesen interessanten Text im Internet gefunden hat. Bis Dato war nicht einmal bekannt das eine andere Firma in D auch genau den selben Text hat, und nun eine Urheberrechtsverletzung abmahnt. Man kann doch nicht jeden Text recherchieren um zu wissen wer den Text sonst noch hat im WWW? Und woher soll man wissen wer dann auch noch der wirkliche Urheber ist? Viele Grüße

Hallo,
das hatte ich schon befürchtet, dass dies keine einfache frage werden wird:wink:
als hilfestellung: schon geprüft, ob es ein forum bei forum recht.de
oder anderen foren gibt?
Hier scheint ja auch noch das Recht von Österreich zum tragen zu kommen. Sorry, mehr kann ich derzeit nicht beitragen;-(

Schönen Tag noch.

Hallo,

falls Firma Y der eigentliche Urheber ist und die Erlaubnis für die Verwendung erteilt hat, kann man die Abmahnung getrost ignorieren und wahrscheinlich sogar den Spieß umdrehen und selbst eine Abmahnung schicken. Wenn aber Firma X der wahre Urheber ist, hat man wohl eine Urheberrechtsverletzung begangen. Dann muß man wohl auch die Konsequenzen tragen.

Gruß Ebi

Hallo,

das Problem ist, dass nur der Urheber die Verwertungs- und Verbreitungsrechte hat. Behauptet ein Dritter wahrheitswidrig, dass er der Urheber sei, dann ist das nicht schön, dieser macht sich ggf. Schadenersatz pflichtig, aber Anspruchsgegner des Rechteinhabers ist erst Mal der, der die Rechte durch unerlaubte Verwertung verletzt hat.

Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass, wie es in der westlichen Zivilisation üblich ist, alle Werke geschützt sind. Daher klaut man grundsätzlich nirgendwo Passagen, solange man sich nicht im gesetzlich zulässigen Bereich agiert, oder man sich die Genehmigung des Rechteinhabers geben lässt. Man kann sich aber kaum hinstellen und behaupten, dass man schlichtweg nicht wüsste, ob irgend jemand Rechte an den Plagiaten hätte.

Gruß

S.J.

Die Erlaubnis wurde von einem Unternehmen in Österreich
eingeholt bei der man diesen interessanten Text im Internet
gefunden hat. Bis Dato war nicht einmal bekannt das eine
andere Firma in D auch genau den selben Text hat, und nun eine
Urheberrechtsverletzung abmahnt.

Die Frage ist, wer hier welche Rechte an dem Text besitzt.

Möglicherweise war die Erlaubnis der östereichischen Firma ja irgendwie beschränkt, z.B. auf Östereich. Dann mahnt die deutsche Firma zu Recht ab, und der Abgemahnte hat keine Regreßansprüche gegen die östereichische Firma.

Möglicherweise hat die östereichische Firma die Erlaubnis auch zu Unrecht erteilt. Dann mahnt die deutsche Firma zu Recht ab, aber der Abgemahnte hat ggf Regreßansprüche gegen die östereichische Firma.

Möglicherweise hat die deutsche Firma aber auch nur ein nicht-exklusives Recht und mahnt zu Unrecht ab. (Der Autor könnte den Text z.b. an beide Firmen verkauft haben, und die deutsche Firma maßt sich ein Exklusivrecht an, daß sie nicht besitzt.)

Usw. usw. usw.

Die Frage ist also: Wer war der Urheber und welche Recht haben die beiden Firmen? Um das zu klären, bietet sich Korrespondenz mit den beiden Formen an.

Gruß,
Max