folgender Fall:
A betreibt eine private, nicht kommerzielle Homepage.
Darauf bezieht er sich auf Zeitungsartikel. Beispielsweise in der Form: Wie in Zeitung XY zu lesen ist, ist dies oder jenes passiert. Bei wörtlichen Reden sind diese dummerweise auch wörtlich zitiert.
Nun erhielt A von einer Anwaltskanzlei ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung, die etwa 3 Monatslöhnen von A entspricht. Das kann A unmöglich zahlen, ohne seine Familie ins Chaos zu stürzen.
Welche Möglichkeiten hat A, diesen „Hammer“ etwas abzumildern? Auf dem Land findet er sicher auch nicht so schnell einen Anwalt für Urheberrecht.
Wie in Zeitung XY zu lesen ist, ist dies oder jenes
passiert. Bei wörtlichen Reden sind diese dummerweise auch
wörtlich zitiert.
Darin ist zunächst keine Urheberrechtsverletzung zu erkennen. Entweder, der Anwalt hat keine Ahnung von Urheberrecht bzw. versucht zu bluffen, oder die Schilderung ist stark beschönigend. Möglicherweise wurde ja doch mehr übernommen als nur ein paar wörtliche Reden?
Nun erhielt A von einer Anwaltskanzlei ein Schreiben mit einer
Zahlungsaufforderung, die etwa 3 Monatslöhnen von A
entspricht.
Die hohe Forderung deutet auf eine Urheberrechtsverletzung in größerem Umfang hin. Auch hier gilt mE: Entweder, der Anwalt hat keine Ahnung von Urheberrecht bzw. vewrsucht zu bluffen, oder die Schilderung des Herrn A ist stark beschönigend. Vielleicht ist die Seite ja doch nicht so privat?
Welche Möglichkeiten hat A, diesen „Hammer“ etwas abzumildern?
Wenn die Schilderung wirklich so stimmt, dann könnte A es mE auf einen Prozess ankommen lassen.
Gruß,
Max
Auf dem Land findet er sicher auch nicht so schnell einen
Anwalt für Urheberrecht.
Wir haben ob des Vorfalls heute im Internet recherchiert. Diese Forderungen haben anscheinend viele, viele Internet-Nutzer heute von den „Hamburger Anwälten“ erhalten.
Es ist zu vermuten, dass diese „Anwälte“ im Internet nach Parallelen haben suchen lassen und nun jedem, der auch nur ansatzweise Ähnliches übernommen hat, eine Abmahnung schreiben.
Die „Anwälte“ geben A auch keine Chance zur Löschung dieser Beiträge, sondern stellen gleich Geldforderungen.
Ich halte dieses Vorgehen für höchst unseriös und gehe davon aus, dass man von diesen „Hamburger Anwälten“ in Kürze in den Medien lesen wird.
Max hat eigentlich alles gesagt, aber vielleicht beruhigt es dich, es nochmal zu lesen: Kurzzitate sind kein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Wenn das wirklich alles war, dann sollte der Betreiber die Seite auch gar nicht erst löschen, da man daran ersehen kann, dass die Abmahnung ein Witz ist.
Die „Anwälte“ geben A auch keine Chance zur Löschung dieser
Beiträge, sondern stellen gleich Geldforderungen.
Einen großen Fehler, den enorm viele Menschen im WWW immer wieder begehen, sie denken, dass sie erst verwarnt werden müssen oder dass sie erst zum Löschen aufgefordert werden müssen.
Begeht man einen Urheberrechtsverstoß, hat man etwas falsch gemacht. Dann ist es für alles weitere zu spät. Eine Abmahnung ist keine Strafe, sondern reine Kulanz! Es sind zwar gerade bei Privatleuten meist hohe Summen für den Einzelnen, aber die tatsächlichen Strafen für den Verstoß, Nutzungsausfall und wie das alles heißt, sind idR noch viel höher.
Oft liest man „Sollte ich irgendwelche Rechte verletzt haben, bitte ich um kurze Benachrichtigung und ich lösche das dann“. Das ist natürlich horrender Blödsinn, das wäre so wie wenn man eine Bank ausraubt und dabei sagt, „Falls das jemand nicht okay fand, werde ich das Geld natürlich zurückgeben - aber jetzt haue ich erstmal ab“. Trotzdem liest man diese Sätze immer wieder.
Das Problem dabei ist, dass es Gerichtsentscheidungen gibt, die bereits beim Vorhandensein _eines_ kommerziellen Links die HP selbst als kommerziell ansehen. Aber zum Vergleich: http://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberschutz-auch-…
Und wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, ist die Kompetenz desselben relevant (nicht dessen räumliche Entfernung).
Wir haben ob des Vorfalls heute im Internet recherchiert.
Diese Forderungen haben anscheinend viele, viele
Internet-Nutzer heute von den „Hamburger Anwälten“ erhalten.
Es gibt natürlich immer wieder mal große Verlage, die eine eher eigenwillige Interpretation des Urheberrechts an den Tag legen und versuchen, diese Ansicht mit geballter Amwaltskraft durchzusetzen. Hier kann man sich nur selbst anwaltlich beraten lassen und muss dann auf der Basis der Anwaltsinformationen entscheiden, ob man einen Prozess riskieren kann und möchte.
Ohne anwaltliche Beratung wäre das ein Vabanquespiel. Der Verlag muss nicht grundsätzlich unrecht haben, nur weil er viele Abmahnungen verschickt und ausgebuffte Anwälte beschäftigt. Und die Laienmeinung darüber, was eine eine private Seite von einer kommerziellen unterscheidet, muss auch nicht zwangsläufig mit der Auffassung des Rechtstaates korrelieren.
Es ist zu vermuten, dass diese „Anwälte“ im Internet nach
Parallelen haben suchen lassen und nun jedem, der auch nur
ansatzweise Ähnliches übernommen hat, eine Abmahnung
schreiben.
Ich dachte, es wurden außschließlich Zitate von wörtlicher Rede übernommen?
Die „Anwälte“ geben A auch keine Chance zur Löschung dieser
Beiträge
Müssen Sie auch nicht.
Ich halte dieses Vorgehen für höchst unseriös
Ohne ein fachklundige Betrachtung eines konkreten Falles man diese Aussage nicht treffen. Denn wenn eine Urheberechtsverletzung vorliegt, ist dieses Verhalten nicht unseriös, sondern das gute Recht des Verlages. Unseriös wird es dort, wo nach herrschender Mehrheitsmeinung definitiv keine Urheberrechtsverletzung vorliegt und der Verlag trotz dieses Wissens versucht, mit Einschüchterung Leute zum zahlen zu bewegen. Die Einschätzung, ob es nun eine Urheberechtsverlwetzung ist oder nicht, ist aber für den laien nicht einfach und lässt sich nicht pauschal treffen.
A wusste noch nicht mal, dass der Text vom abmahnenden Verlag V stammt.
A hat die Texte aus verschiedenen Lokalzeitungen LZ übernommen und diese auch komplett mit link und Namensnennung neben den Texten zitiert. Dass der Text gar nicht von der Lokalzeitung stammt, war dort nicht vermerkt. A konnte also gar nicht wissen, dass der Text von V stammt.
Eine Abmahnung von LZ wäre daher noch nachvollziehbar, nicht aber, wenn diese von V kommt.
Nebenbei: Ein Fachanwalt für Medienrecht ist inzwischen eingeschaltet.
die wenigen Textpassagen, die 1:1 übernommen wurden, sind in Hochkomma gesetzte wörtliche Aussagen von Politikern, Fachleuten usw.
Beispielsweise.
Vor Kernkraftgegnern gab XY folgendes zu bedenken: Zitat: „xxxxxxx“ Zitatende. (Quelle: LZ-Zeitung vom 15.5.2011 - den ganzen Artikel sehen Sie hier - link)
Ich denke, solche Zitate müssten auf privaten HPs doch möglich sein, oder? Dann dürfte man in Foren ja auch nichts mehr schreiben.
A wusste noch nicht mal, dass der Text vom abmahnenden Verlag
V stammt.
Spielt keine Rolle.
Eine Abmahnung von LZ wäre daher noch nachvollziehbar, nicht
aber, wenn diese von V kommt.
Nein, da denkst Du falsch. Woher A den Text hat, spielt im Urheberecht überhaupt keine Rolle. Sonst könnte man ja jeden Text straffrei kopierren, wenn er vorher nur oft genug geklaut wurde.
Es gibt im Uheberecht gegenüber dem Urheber keinen gutgläubigen Erwerb von Rechten. U.U. hat A Ansprüche gegenüber LZ, wenn die zum Beispiel gesagt haben, klar, darfst Du machen, aber nicht das Recht dazu hatten. Das muss V aber nicht interessieren.
Ich denke, solche Zitate müssten auf privaten HPs doch möglich
sein, oder?
Das kann abschließenmd nur jemand beantworten, der den konkreten Text auf der konkreten Seite einer fachlichen Prüfung unterzieht. Ja, Zitate sind in einem bestimmten Rahmen erlaubt, aber ob dieser Rahmen hier vorliegt, kann amn theoretisch und allgemein nicht sagen.
Aber…
… sie haben mich hier im Forum doch auch zitiert. Ich sehe bei solchen Zitaten auch keine Urheberrechtsverletzung.
Zum Glück betrifft mich die Sache nur am Rande, aber mein Freund A war diese Woche schon sehr geschockt. Inzwischen hat er sich aber mit einem Rechtsanwalt verabredet, wo er für 180 € (ganz schön happig!) eine Erstberatung erhalten wird.
Wissen Sie zufällig, ob solche Beratungen in einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind?