Urheberrechtsverletzung bei gemeinsamen Kauf

Hallo liebe WWW’ler.

Angenommen … Person A, Person B und Person C kaufen sich gemeinsam eine CD.
Jeder zahlt 33,3% des Kaufpreises.
Darf nun Person A eine Kopie für Person B und C anfertigen?
Oder macht sich Person A damit strafbar?

Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß Sovvi

Privatkopie

Darf nun Person A eine Kopie für Person B und C anfertigen?

Nein, aber es wird nicht verfolgt.

Oder macht sich Person A damit strafbar?

Nein.

http://www.google.com/search?client=opera&rls=de&q=P…

Anders als bei Religionen steht unsere Justiz nicht vor jedem Schlafzimmerschlüsselloch.

Gruß

Stefan

Person A darf es nicht aber würde sich auch nicht strafbar machen?
Das ist doch ein Wiederspruch?

lg
sovvi

PS: Danke für die schnelle Antwort.

Hallo,

Darf nun Person A eine Kopie für Person B und C anfertigen?

Nein, aber es wird nicht verfolgt.

Kannst Du mir sagen, woraus sich das ergibt?
In §53 Abs1 UrhG (http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html) kann ich das gar nicht so finden. Im Gegenteil lese ich daraus, dass eine Kopie hier erlaubt sein müsste.

Oder macht sich Person A damit strafbar?

Nein.

Also, Du solltest Dich schon irgendwie festlegen. „Verboten, aber nicht strafbar“ finde ich etwas widersprüchlich.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hi!

Gegenteil lese ich daraus, dass eine Kopie hier erlaubt sein müsste.

Solange kein Kopierschutz umgangen wird, ist es imo auch so:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
http://www.irights.info/?q=node/90&Kategorie=Kopieren

Gruß
Beowolf