Angenommen … Person A, Person B und Person C kaufen sich gemeinsam eine CD.
Jeder zahlt 33,3% des Kaufpreises.
Darf nun Person A eine Kopie für Person B und C anfertigen?
Oder macht sich Person A damit strafbar?
Darf nun Person A eine Kopie für Person B und C anfertigen?
Nein, aber es wird nicht verfolgt.
Kannst Du mir sagen, woraus sich das ergibt?
In §53 Abs1 UrhG (http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html) kann ich das gar nicht so finden. Im Gegenteil lese ich daraus, dass eine Kopie hier erlaubt sein müsste.
Oder macht sich Person A damit strafbar?
Nein.
Also, Du solltest Dich schon irgendwie festlegen. „Verboten, aber nicht strafbar“ finde ich etwas widersprüchlich.