Urheberrechtsverletzung durch eine Fernsehanstalt

Eine Fernsehanstalt hat mein Gedicht sowohl im Fernsehen als auch auf ihrer Internetseite veröffentlicht?
Was muss ich tun?

Da stellen sich ein paar Fragen, bevor man was dazu sagen kann. Haben die deinen/ihren Namen bei der Verföffentlichung genannt oder wurde das „vergessen“, wie es einem ehemaligen Minister ja auch schon passiert ist? In welchem Zusammenhang wurde das Gedicht veröffentlicht? Wurde das Gedicht von ihnen/ dir überhaupt schon veröffentlicht? Je nach dem gibt es dann unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten…
G
JAG

Eine Fernsehanstalt hat mein Gedicht sowohl im Fernsehen als
auch auf ihrer Internetseite veröffentlicht?
Was muss ich tun?

Hallo,
zunächst einmal Danke fürs Antworten.

Ob in der Sendung: Alles-Gute vom MDR beim Vorlesen meines Gedichtes mein Name genannt wurde, kann ich nicht sagen. Auf dem Internetauftritt dieser Sendung wurde mein Name am Ende des Gedichtes genannt.

Die Veröffentlichung meiner Gedichte geschieht dadurch, dass ich meine Gedichte auf meiner Internetseite ins Netz stelle.

Der MDR wurde von mir darauf aufmerksam gemacht, hat sich aber noch nicht gerührt.

Roman

Gut, wenn über das Werk nicht im Rahmen einer jouranlistischen Berichterstattung berichtet wurde, sondern es „nur“ Veröffentlicht wurde, gelten die Rechte §§ 15 ff UrhG (inbs. hier wohl §19a UrhG) siehe auch http://bundesrecht.juris.de/urhg/ …Man kann jetzt Unterlassung fordern in Form einer Abmahnung…sollte aber ein Fachmann machen (also Anwalt mit Spezialisierung auf Ureberrecht oder Gewerblichen Rechtschutz)…und wenn das nicht’s bringt eine Einstweilige Verfügung - wenn’s zeitlich passt - beantragen oder auf Unterlassung klagen…
G
JAG