Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Urheberrechtsverletzung und Haftungsfrage.
Ich habe ein Bild, Landkartenbild erhalten und möchte dieses veröffentlichen auf einer nichtkommerziellen, gemeinnützigen Interseite. Jetzt habe ich die Genehmigung vom Absender erhalten. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob dieser der echte Urheber ist. Ich gehe davon natürlich davon aus das der Absender der Urheber ist.
Aber was ist jetzt, wenn dennoch ein anderer „Urheber“ besitzansprüche geltend macht, und nachweist das dieses wirklich seines Bild ist.
Muss ich jedes Bild nochmals auf Urheberrecht überprüfen, vorallem wie soll das Geschehen ?-
bin ich bzw. der gemeinützige Verein od. Firma dann dafür haftbar zu machen.
Ich weiß das der Domaininhaber für jede Veröffentlichung verantwortlich ist . Kann man nicht in so einem Fall die Verantwortung an den Absender des Bildes weiterleiten.
Ich vermute, dass ein (möglicher) Abmahner uns abmahnt wir zahlen dürfen und dann einen weiteren Prozess gegen den Absender führen dürften stimmt das? Logischer wäre es natürlich, wir verweisen an den Absender und seiner „ungültigen“ Genehmigung. Was meint ihr. Gibt es hierzu Erfahrungen
Hallo sten,
ein Landkartenbild ist immer ein Problem. Privat kann man ja schlecht eine Landkarte anfertigen. Da bräuchte man ja Landvermessungsgeräte. Von einer bestehenden Landkarte abpausen ändert meines Wissens auch nichts am Urheberrecht. Es bleibt also immer noch bei der Stelle, die die echte Landkarte gefertigt bzw. beauftragt hat. Lediglich eine Skizze oder auch eine sehr genau wirkende Zeichnung kann also sorgenlos eingesetzt werden, wenn der Ersteller damit einverstanden ist. Anders sieht es da von Pausen einer Luftaufnahme aus. Wenn das Bild rechtmäßig gemacht wurde (da gibt es auch wieder viele Bestimmungen, wer und vor allem was aus der Luft fotografiert werden darf) darf ein Solches gepaust und verwendet werden. Auch hier muss aber der Inhaber der Fotorechte und der Ersteller der Pause einverstanden sein.
Ansonsten darf man Bilder veröffentlichen, die vom Urheberrechtsinhaber freigegeben wurden verwenden. Ich würde mir aber die Erlaubnis gut aufheben um im Abmahnungsfall die Unschuld beweisen zu können.
Aus dem Frageschreiben heraus vermute ich mal, dass es sich um einen Lageplan oder eine Anlaufstelle für die Seite eines Vereines handelt. Da bekommst Du evtl. von Deiner Stadt Hilfestellung. Kommunen sind im Regelfall froh, wenn gemeinnützige Arbeit übernommen wird und unterstützen diese auch. Die Stadt hat sicher eine Landkarte in ihrem Urheberrechtsbesitz (hoffentlich gibt es so ein Wort überhaupt ), aus dem Du einen Ausschnitt erhalten könntest. Auch Zeitungen könnten da helfen. Wenn schon nicht mit einem Bild, dann evtl. mit einer günstigen Bezugsquelle. Zeitungen veröffentlichen ja ständig Landkarten und andere Bilder.
Ich würde auch die Bezugsquelle unter dem Bild verwenden. Das unterstreicht dann Dein Bemühen, keine Urheberrechte zu verletzen!
Sieh dies bitte nicht als Rechtsauskunft an, sondern als meine Meinung!
Auch ich möchte mich da ja auch absichern
Gruß
Kleiner Racker
Wäre eine Karte auf Basis von Openstreetmap eine Option? Da hast du eine recht liberale Lizenz und kannst Kartenmaterial verwenden, wenn Du auf die Ersteller hinweist. Exportmöglichkeiten gibt es auf der Seite …
HTH,
Sebastian