Urheberrechtsverletzung im Internet (Musik)

Guten Tag,

ich hoffe ich treffe die neutrale Diskussionsform:

Angenommen ich betreibe eine private Internetseite und habe einige meiner Lieblingsmusikstücke als Hintergrundmusik eingebaut. Ich schreibe auf der Homepage, dass die Titel urheberrechtlich geschützt sind und ich diese aus diesem Grunde gekürzt habe um die Rechte der Eigentümer zu wahren.

Wenn nun ein Anwalt schreibt er vertrete XY Records, die die Rechte an der Musik hätten und verlangt eine Abmahnungsgebühr von - sagen wir EUR 1.000,00 - was kann man in einem solchen Falle tun? Gibt es eine Möglichkeit, dieser Zahlungsaufforderung zu entgehen oder häötte man wirklich komplett gegen die Rechte verstossen und muss zahlen?

Ich bedanke mich vielmals für die Beantwortung dieser rhetorischen Frage.

Grüsse

Mborgstedt

Hallo,

Angenommen ich betreibe eine private Internetseite und habe
einige meiner Lieblingsmusikstücke als Hintergrundmusik
eingebaut. Ich schreibe auf der Homepage, dass die Titel
urheberrechtlich geschützt sind und ich diese aus diesem
Grunde gekürzt habe um die Rechte der Eigentümer zu wahren.

Weder eine private Nutzung, noch der Hnweis, dass die Stücke urheberrechtlich geschützt sind, legalisieren einen derartigen Urheberrechtsverstoß. Schon der Hinweis auf die Kenntnis des bestehenden Schutzes wäre mehr als naiv, da nicht mal das „Unwissenheit schützt vor Strafe“ argumentativ verwendet werden könnte.

Wenn nun ein Anwalt schreibt er vertrete XY Records, die die
Rechte an der Musik hätten und verlangt eine Abmahnungsgebühr
von - sagen wir EUR 1.000,00 - was kann man in einem solchen
Falle tun? Gibt es eine Möglichkeit, dieser
Zahlungsaufforderung zu entgehen oder häötte man wirklich
komplett gegen die Rechte verstossen und muss zahlen?

Ich denke hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen das Urheberrecht vor und der Betroffene sollte sich ASAP mit einem Anwalt in Verbindung setzen um sich beraten zu lassen.

Gruß

Matthias

Ich denke hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen das
Urheberrecht vor und der Betroffene sollte sich ASAP mit einem
Anwalt in Verbindung setzen um sich beraten zu lassen.

Hallo, Matthias,
grundsätzlich sehe ich das, soweit wir das der Fragestellung entnehmen könen wie Du. Der Gang zum Rechtsanwalt ist durchaus empfehlenswert (vor allem bei der infrage stehenden Summe.

Allerdings möchte ich anmerken, das „Zitate“ im üblichen Umfang auch bei Musikaufnahmen unbeanstandet möglich sind. Nun sind sicher 2 Minuten eines 3 Minuten dauernden Songs sicher kein Zitat mehr, aber ein Höreindruck von einigen Sekunden Dauer ist m.E. sicher kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Man begibt sich mit solchen Dingen aber sehr rasch auf dünnes Eis. Daher --> anwaltliche Beratung.

Gruß
Eckard

Danke erst einmal, ich hatte mir das auch so gedacht.

Aber es käme nun rein theoretisch noch schlimmer. Derjenige, der den Verstoss begangen hat, konnte das Schreiben der Anwälte nicht entgegennehmen, da er sich im Krankenhaus befindet und an einem Gehirntumor leidet. Die Angehörigen, die in dieser Zeit die Post erledigen waren dermassen überfordert, dass sie sich an den Provider gewandt haben. Nehmen wir nun an, der Provider stellt also in einem Forum die nachfolgende Frage:
Kann ein Aufschub der Angelegenheit erreicht werden, in dem der Provider bzw. die Angehörigen den Rechtsanwälten „der Gegenseite“ diesen Umstand erläutern und entsprechend um einen Aufschub bitten. Betroffene Person ist ja gesundheitlich zur Zeit nicht in der Lage solche „Rechtsgeschäfte“ zu tätigen, geschweige denn sich in irgendeiner Art zu verteidigen. Oder wäre es dann so, dass die Angehörigen quasi als „Vormund“ agieren müssen?

Vielen Dank auch jetzt schon für alle, die mir Rat geben möchten und können.

Grüsse

Manuel

Hallo, Manuel,
dafür gibt es einen Berufsstand, der für diese Art der Vertretung sogar studiert hat: den Rechtsanwalt.
Wenn es schon so weit gegangen ist, dass Fristversäumnisse drohen, der Mensch selbst nicht nur zu wenig Ahnung von der Materie hat und zudem noch aktionsunfähig ist, allerspätestes dann sollte man sich der Unterstützung eines Anwaltes versichern.
Nur der kann den Anwälten des Gegners angemessen entgegentreten und das Schlimmste vielleicht noch verhindern.
Gruß
Eckard

Haloo,

ist ja soweit klar, die Frage ist nur, die betroffene Person ist ja eben nicht in der Lage den Anwalt zu konsultieren. Also sollten sich nun die Angehörigen darum kümmern?

Grüsse

Manuel