Urheberrechtsverletzung ohne Außenkontakt

Es ist ja klar, das man urheberrechtlich geschützte Bilder und Symbole nicht einfach ohne Genehmigung auf irgendwelche Druckstücke oder Werbeflyer machen darf und oder sowas im Internet veröffentlicht.

Wie sieht die Sache jetzt aber aus, wenn solche Symbole (z. B. die olympischen Ringe oder auch Bilder aus Filmen) lediglich für die interne Kommunikation innerhalb eines Unternehmens verwendet werden? Zum Beispiel auf Mitarbeiterrundschreiben oder so? Die Bilder würden dann ja net zur Werbung von Kunden verwendet, sondern nur intern.

Der gleiche Fall wäre es wohl, wenn man im Privatsektor diese Graphiken zum Beispiel auf Partyeinladungen druckt. Darf man sowas machen?

Kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus, wenn ein hypothetischer Fall wie oben irgendwo auftritt?

Hallo Henrik,
im Urheberrechtsgesetz geht es weniger um die Verwendung, sondern um die Veröffentlichung. Je nach dem, wie der einzelne Richter die Beispiele bewertet, ist das eine (wenn auch eingeschränkte) Veröffentlichung.
Grüße
Ulf

Ulf hat’s schon gesagt, aber ich will trotzdem nochmal meinen Senf dazu geben (englisch klingt besser: just my 2 cents!):

Als Unternehmen muss ich immer aufpassen, ob ich ein markenrechtlich geschütztes Symbol benutze, egal ob intern oder nicht, da es irgendwann mal nach außen dringen kann, wenn ich Erfolg habe. (Was soll da ein „internes“ Markenzeichen überhaupt?)

Wenn ich fünf bis zehn Freunde zum Geburtstag einlade, kann ich das gestalten, wie ich will. Mach ich allerdings eine Riesenfete draus oder lade gar jeden ein zur Fete am Fühlinger See zu kommen, dann kann das schon heikel werden, wenn ich überall Plakate mit fremden Federn schmücke.

Gruß!

Horst