Mein Sohn hat auf einer Tauschbörse ein Spiel heruntergeleaden. Heute habe ich ein Schreiben einer Kanzlei erhalten er hätte nicht nur gedowloadet sondern auch dritten diesen dowload zur verfügung gestellt. Das wäre über die Tauschbörse und sogenannten Frames automatisch passiert. Durch eine Unterlassungs und verpflichtungserklärung und der Zahlung von 1500,-€ würde die Sache abgegollten sein.
Haben wir uns durch den Download strafbar gemacht im Sinne von Bereitstellung des Downloades für dritte, ohne das wir das wussten?
und was kommt auf uns zu durch das uploaden dieses urheberechtlich geschützten Spiels.
Vielen Dank im voraus ich hoffe auf zahlreiche Antwort.-)
FAQ 1129
Moin,
leider hast Du die Vorschaltseite nicht gelesen.
Somit wird die Frage nebst Antworten bald gelöscht.
Gruss Jakob
Hallo @Biene22_bdba74,
ich füge hierhin etwas zu. Erst richtig lesen und danach handeln. So lange ihr Sohn das nicht gegen Bezahlung getan hat, ist es auch sein gutes Recht, was er getan hat. Denn, z.B.: So wie…wenn ich ein Buch, was ich besitze, jemandem in meinem Kreise (einem Freund, einem Bekannten, …) leihe, nicht strafbar ist, ist es auch nicht strafbar, was ihr Sohn getan hat. Das ist auch meine eigene Meinung erstmal.
MFG