Urheberrechtsverletzungen in Tubentauschgruppen

Liebe Experten,

ich habe o.g. Anliegen. Und zwar geht es darum, dass in den sog. Tubentauschgruppen/2D-Bastler, im großem Stil Fotos und Grafiken, auch von namenhaften Fotografen/Künstlern verarbeitet, also getubt, und dann durch diese MailingGroups geschickt werden. Überwiegend ohne Erlaubnis bzw. Kenntnis des jeweiligen Künstlers und ohne seine Copyright-/Urheberangaben. Schlimmer noch, die Tuber bringen ihr eigenes Copyright an und bestehen darauf, dass ihre Rechte und Regeln als Tuber gewahrt werden, obwohl sie bereits die Urheberrechte des Eigentümers verletzt haben. Ich habe den Eindruck, die leben in einem rechtsfreien Raum.

Kurz zur Erklärung: eine Tube nennt man bei den 2D-Bastlern ein Teilbereich/Objekt/Person welches aus einem Bild ausgeschnitten wird bzw. auch ganze Bilder, die dann durch bestimmte Techniken weich beschnitten werden. Dieses Teil/Bildelement wird dann weiter „verbastelt“ und in neuen Grafiken verbaut/implementiert oder als Eyecatcher verwendet.

Nun lese ich auf einigen Websiten sinngemäß, dass die verwendeten Grafiken/Bildelemente u.a. auch aus Tubentauschgruppen stammen, der Urheber nicht bekannt ist bzw. man nicht weiß, ob es überhaupt einen gibt (lol), aber man doch trotzdem dessen Copyright respektiert (auch wenn´s nicht bekannt ist)und nun muss ich zitieren:

Zitat:
"Keine Abmahnung ohne vorherige Benachrichtigung.

Sollten meine Bilder oder geschriebene Worte irgendein rechtliches Gesetz oder fremdes Recht verletzen,dann bitte ich um eine Nachricht oder Kontaktaufnahme,ohne eine Kostennote zu senden.

Ich versichere Ihnen,dass ich im Falle einer rechtlichen Verletzung sofort das Beanstandete entfernen werde,sodass von Ihrer Seite keine Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwenig ist.

Sollten dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme Kosten auf mich zukommen,werde ich diese vollkommen zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung oben erwähnter Richtlinien einleiten."
Zitatende

Meine Fragen dazu:

-hat dieser Text überhaupt eine rechtliche Grundlage und kann der so ernst genommen werden? Insbesondere der letzte Abschnitt. Es gibt keine Quellenangaben, von irgendeiner rechtl. Institution noch wer der Urheber dieses Textes ist… da der auf zig Webseiten auftaucht, wird der wohl auch nur irgendwo kopiert worden sein

-wie kann jemand Gegenklage erheben, weil z.B. ich dann Richtlinien verletzen würde, die von xy erdacht wurden, nur um meine Rechte als Urheber einzufordern

Was diese Leute nicht beachten ist, dass sie wiederum Dritten Fremdmaterial ohne bzw. mit falschen Copyrightangaben zur Verfügung stellen, wobei nicht mehr kontrolliert werden kann, ob es nicht woanders dann kommerziell genutzt wird.

Ich freue mich über eure Antworten und bedanke mich im voraus für eure Hilfe

lieben Gruß
clarissa

Hallo,

es ist doch wohl völlig klar, daß das angegebene Zitat keinerlei rechtliche Bedeutung hat. Es taucht so ähnlich auch in vielen „professionellen“ Webseiten als sogenannter Disclaimer auf, aber auch hier ist das natürlich totaler Unfug und braucht nicht weiter beachtet werden.

Gruß Ebi

Bearbeitung

bestehen darauf, dass ihre Rechte und Regeln als Tuber gewahrt
werden, obwohl sie bereits die Urheberrechte des Eigentümers
verletzt haben. Ich habe den Eindruck, die leben in einem
rechtsfreien Raum.

Durch Bearbeitung eines existierenden Werkes - was nicht per se verboten ist - entsteht tatsächlich ein neues Urheberrecht des Bearbeiters.

Und solange der originäre Urheber nicht persönlich beleidigt wird mit der „Weiterschöpfung“ kann er das noch nicht einmal verbieten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeitung_(Urheberrecht)

Gruß

Stefan

Hallo,

Durch Bearbeitung eines existierenden Werkes - was nicht per
se verboten ist -

Was ist mit §23 UrhG (http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html)?

Und solange der originäre Urheber nicht persönlich beleidigt
wird mit der „Weiterschöpfung“ kann er das noch nicht einmal
verbieten.

Echt nicht?
Gruß
loderunner (ianal)

Das heißt, wenn es der Urheber nicht explizit verbietet, kann sich jeder sein Werk nehmen und es verwenden? Oder gilt das nur, wenn das Werk lediglich als Vorlage dient? Sonst könnte ich mich ja im Internet über die Werke anderer hermachen, diese nur ein bisschen modifizieren und schon sind es meine? Das kann doch so nicht sein? Zumal, woran bemisst sich denn dann, ob der Urheber damit tatsächlich beledigt wurde oder er sich beleidigt fühlt? Es kommt ja erschwerend hinzu, dass der Urheber in solchen Tauschgruppen nicht mal genannt wird, seine Werke sozusagen als Bearbeitet einen neuen Status bekommen und demnach als neue Schöpfung ausgegeben werden können. Und diese dann aber auch wieder modifiziert werden, dadurch wieder einen neuen Status erhalten… wer wird denn dann beleidigt?

Heißt es nicht eher, wenn ich als UrUrheber nicht explizit meine Erlaubnis dazu gebe, darf das Werk nicht angerührt werden?

Lieben Gruß
clarissa

Und solange der originäre Urheber nicht persönlich beleidigt
wird mit der „Weiterschöpfung“ kann er das noch nicht einmal
verbieten.

Das ist falsch. Und das steht genau in de,m artikwel, den Du verlinkst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeitung_(Urheberrecht)

=========
Heute trägt demgegenüber § 23 UrhG dem Schutz des Urhebers vor Bearbeitungen Rechnung. Die Vorschrift lautet wörtlich:

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Gruß,
Max

Das heißt, wenn es der Urheber nicht explizit verbietet, kann
sich jeder sein Werk nehmen und es verwenden?

Das war eione Falschinformation.

Das kann doch so nicht sein?

Richtig.

Heißt es nicht eher, wenn ich als UrUrheber nicht explizit
meine Erlaubnis dazu gebe, darf das Werk nicht angerührt
werden?

Im Prinzip ja. Es gibt noch die Möglichkeit der „freien Benutzung“; aber da muss von dem ursprünglichen Werk schon sehr, sehr abgewichen werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Benutzung

Gruß,
Max

Danke für den Link. Die Möglichkeit der „freien Benutzung“ kann ich sehr gut nachvollziehen. Sonst dürfte man sich als Künstler auch nicht von Werken anderer Künstler inspirieren lassen.

Naja, den Laien verunsichert es erstmal. Ist vielleicht auch das Ziel.

Ich lege es somit auch unter -Unfug- ab. Danke für die Antwort

lieben Gruß
clarissa

Unser Vorbild der Ex-Verteidigungsminister
Hallo,

ich habe o.g. Anliegen. Und zwar geht es darum, dass in den
sog. Tubentauschgruppen/2D-Bastler, im großem Stil Fotos und
Grafiken, auch von namenhaften Fotografen/Künstlern
verarbeitet, also getubt, und dann durch diese MailingGroups
geschickt werden. Überwiegend ohne Erlaubnis bzw. Kenntnis des
jeweiligen Künstlers und ohne seine Copyright-/Urheberangaben.
Schlimmer noch, die Tuber bringen ihr eigenes Copyright an und
bestehen darauf, dass ihre Rechte und Regeln als Tuber gewahrt
werden, obwohl sie bereits die Urheberrechte des Eigentümers
verletzt haben. Ich habe den Eindruck, die leben in einem
rechtsfreien Raum.

im Prinzip also genau das, was unser Ex-Verteidigungsminister KTzG in seiner Doktorarbeit gemacht hat. Zur Zeit lässt sich in der Öffentlichkeit doch ganz gut verfolgen, was die Konsequenzen einer solchen Urheberrechtsverletzung sind.

http://www.mainpost.de/ueberregional/politik/zeitges…

Gruß

S.J.