Urheberrechtsverletzungen vermeiden

Hallo,
ich hab mal eine allgemeine Frage:

Kann man, wenn man auf seiner homepage auf Tagesereignisse hinweist, die man der Zeitung oder anderen Internetseiten entnommen hat, Urheberrechtsverletzungen vermeiden oder ist man, wenn man über die Ereignisse auf seiner HP berichtet, gleich von vornherein Straftäter?

Darf man beispielsweise eine Schlagzeile derart übernehmen, dass man schreibt: Zeitung XY titelt „Deutschland ist Weltmeister“. Darf man diese 3 Worte ohne Urheberrechtsverletzung verwenden?

Darf man zwei oder drei Sätze eines Artikels übernehmen (natürlich mit Quellenhinweis!) oder verstößt das schon gegen das Urheberrecht.

Oder darf man grundsätzlich kein einziges Wort übernehmen (natürlich immer mit Quellenhinweis!)oder wo ist die Grenze?

Bei wissenschaftlichen Arbeiten beispielsweise verstößt man ja auch nicht gegen das Urheberrecht, wenn man RICHTIG zitiert.

Wie zitiert man Fremdtexte auf seiner HP richtig, d. h. ohne einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sein?

Gibt es hierzu für Laien verständliche Informationen?
Vielen Dank
Slides

Das geht auch einfach mit RSS-feeds, die auf der Seite eingebunden sind. Die Links sind ja zur echten Seite und damit nichts geklaut.

Hallo Scotty,
ich verstehe Sie nicht. Was sind RSS-Feeds?
Slides

Hallo Slides,

zunächst einmal hat auf Fakten niemand das Urheberrecht. Das Tagesgeschehen beruht normalerweise auf Tatsachen und niemand kann für sich alleine beanspruchen, dass das sein Werk ist.

Es geht also alleine um die Formulierung. Kurzzitate sind erlaubt und Erwähnungen, dass dieses oder jenes Medium dies oder das berichtet gehören dazu, solange man nicht ellenlang den Artikel zitiert.

Solange man nicht einfach nur abschreibt, kann man bei Nachrichten fast nichts falsch machen. Man kann sogar auf Twitter Kontakte zu Leuten herstellen, die vor Ort sind und sich so einen direkten Eindruck verschaffen.

Gruß!

Horst

Hallo,

http://www.rss-verzeichnis.de/rss-erstellen.php

VG
EK

$ 49 UrhG, Absatz 2
Hallo,

ist es nicht so, dass die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe vermischter Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten nach $ 49 UrhG, Absatz 2 zulässig ist?

So zumindest verstehe ich als Laie $ 49 (2) UrhG.
Danke Slides