Urheberrechtverletzung Fotos im Internet

Hallo Kurt-Georg,

trotz des Erhalts des Schreibens einer „Abmahnkanzlei“
stellt meine Frage keinerlei Bitte um Rechtsberatung dar, lediglich eine Bitte um Auskunft, was „Verletzung des Urheberrechts im WEB“ an sich bedeutet.

Klar hab’ ich meine eigene Vorstellung:

„Personen / Gesichter“: absolut tabu!!!

Fotos (z.B. Google -> Bilder) - wenn Copyrighthinweis oder gar Wasserzeichen: tabu!!!

Wenn jedoch ein passionierter Landschaftsfotograf viele Fotos ins WEB stellt (ohne Copyrightvermerk), dann zwingt ihn niemand dazu, dies zu tun, und er muss freilich davon ausgehen, dass einige Fotos kopiert werden.

Soweit zu meiner ureigenen Ansicht.

Für meine Homepage „Mobilmarkt für Seniorenheime“ suchte ich ein simples Motiv „Kassenbons“ bei Google, fand eines und übernahm dies auch.

URL: http://www.mz-web.de/wirtschaft/greenpeace-edeka-und…

Hier 3 nur teilweise erkennbare Kassenbons, weder mit Namen von Waren oder gar Supermärkten.

Nun meldet sich eine Kanzlei „KSP“ und verlangt zunächst ca. € 430,-


Wie eingangs erwähnt: ich bitte Dich um keinerlei Rechtsberatung, wäre lediglich dankbar für allgemeine Hinweise zu „Urheberrechten“.

Und hier komme ich sowohl auf den vorgenannten Landschaftsfotografen zurück … aber auch auf Fotos z.B. bei Facebook, wenn Mitglieder, um was zu sagen,
eine extravagante, fast guinnesbookverdächtige Hochzeitstorte einstellen, ebenfalls ohne Copyrightvermerk …

… und ich dieses Foto kopieren würde:

verstößt das gegen Urheberrechte?


Über Deine Mail würde ich mich freuen, einesteils in diesem Fall und generell was erlaubt und verboten ist.

Besten Gruß und Dir ein schönes hoffentlich sonniges
Wochenende; hätten wir alle verdient! :smile:)

Josef

Hallo Josef,

das sieht jetzt leider nicht gut aus für Dich. So wie Du es schilderst, hast Du hier klar das Urheberrecht verletzt. Urheberrecht heißt, dass der Urheber - in diesem Fall der Fotograf - das Recht besitzt, darüber zu bestimmen, wer seine Fotos nutzen darf. Das ist völlig unabhängig davon, was auf dem Foto drauf ist!! Wenn Du dieses Foto jetzt für deine Zwecke nutzen willst, musst Du dafür dann die Nutzungsrechte vom Fotografen (oder vom Rechteinhaber) einholen. Dafür muss man meistens dann bezahlen. Denn: Davon lebt der Fotograf! Das ist sein Werk, seine Arbeit und dafür soll er meinem Verständnis nach auch bezahlt werden. Dass hier Urheberrechte drauf liegen kannst Du an der kleinen Unterschrift unter dem Foto erkennen: ‚Foto: dpa‘ steht da. D.h. das Foto gehört dpa und wenn Du es nutzen willst musst Du Dir dafür von der dpa die Rechte einholen. Das hast Du nicht getan - rechtlich gesehen ist das Diebstahl - und daher hast Du jetzt die Abmahnung im Haus. Das betrifft übrigens alle (!) Fotos und auch Texte im Internet. Auf allen Hervorbringungen dieser Art (Texte, Fotos, Bilder, Musiken) liegt ein Urheberrecht - auch wenn es nicht explizit vermerkt ist! Die einzige Ausnahme ist, wenn unter dem Foto steht ‚Rechtefrei - das Foto darf für private und gewerbliche Zwecke‘ genutzt werden.’ Insofern: Nie etwas kopieren ohne sich die Rechte einzuholen! Sogar das Downloaden auf Deinen Computer ist eine unerlaubte Rechtenutzung. Denn wenn Du das Bild auf Deinem Computer aufrufst, nutzt Du es ja: Du schaust es Dir an.

Ich würde Dir empfehlen, Dich mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen und Dich bereit zu erklären, die normalen Nutzungsrechte zu bezahlen. Die hängen dann von Deiner Nutzung ab. D.h. wo hast Du das Bild veröffentlicht - Internet? Flyer? Plakat? Schau halt, dass Du mit denen in Verhandlung kommst.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Beste Grüße
Kurt-Georg

Hallo und hab vielen Dank für Deine wirklich aufschlussreiche Antwort.

Darf ich (nicht zu dieser Angelegenheit hier sondern generell) noch 2 oder 3 Fragen los werden? - Denn diese Thematik ist nicht nur interessant sondern sogar spannend. - Nur zu Deiner Information: von 1978 - etwa 2005 entwickelte ich mein EDV - Branchenpaket für Fleisch verarbeitende Betriebe weiter und lebte von dessen Verkauf. In den 90-ern bekam ich von einem Fleischermeister (Kunde) den Hinweis, dass einer seiner Kollegen an Gastrobetriebe Rechnungen und Lieferscheine in exakt dem gleichen Format stellt wie er, der die Software Warenwirtschaftssystem und alle Kalkulationsprogramme bei mir gekauft hatte.

Nun, ich fand schnell heraus, dass jener Fleischer von irgend wo her meine Programme bekommen hatte und offensichtlich mit einem Debuggerprogramm die fest in die Software verankerten Daten wie Name, Adresse/Telefon samt Bankverbindungen eben auf seinen Betrieb zuschnitt.

Seitdem verwendete ich einen Dongle zwischen PC und Drucker, so dass solche Manipulationen nicht mehr möglich waren.

Insofern weiß ich als Programmierer sehr wohl das Copyright zu schätzen. Auf meiner Homepage

www.DerHerrJosef.de

deaktivierte ich sofort nach Erhalt des Anwaltschreibens das Powerpointmodul, so dass derzeit eine Fehlermeldung auftritt. In dem Modul sind in Form eines Katalogs ca. 150 Produkte aus dem Bereich Süßwaren, Gebäck, Pflege etc. mit Originalfotos von Schokoladentafeln Milka, Ritter Sport … abgebildet.

Unter „apallischem Syndrom“ einige Beispiele des allerdings ruhenden Bereichs individuelle Videos für Wachkomapatienten. Und hier kreisen natürlich meine Gedanken, was ich darf und was nicht. Hier geht’s also um Videoclips, Fotos und Musik …

Lass mich einfach wissen, ob ich Dich nochmals anschreiben darf.

Tschüss und Dir ein schönes -endlich sonniges- Wochenende!

Josef

Hallo Josef,
nur her mit den Fragen. Ich kann allerdings nicht versprechen, immer schnell antworten zu können.
Gruß
Kurt-Georg