Hallo Kurt-Georg,
trotz des Erhalts des Schreibens einer „Abmahnkanzlei“
stellt meine Frage keinerlei Bitte um Rechtsberatung dar, lediglich eine Bitte um Auskunft, was „Verletzung des Urheberrechts im WEB“ an sich bedeutet.
Klar hab’ ich meine eigene Vorstellung:
„Personen / Gesichter“: absolut tabu!!!
Fotos (z.B. Google -> Bilder) - wenn Copyrighthinweis oder gar Wasserzeichen: tabu!!!
Wenn jedoch ein passionierter Landschaftsfotograf viele Fotos ins WEB stellt (ohne Copyrightvermerk), dann zwingt ihn niemand dazu, dies zu tun, und er muss freilich davon ausgehen, dass einige Fotos kopiert werden.
Soweit zu meiner ureigenen Ansicht.
Für meine Homepage „Mobilmarkt für Seniorenheime“ suchte ich ein simples Motiv „Kassenbons“ bei Google, fand eines und übernahm dies auch.
URL: http://www.mz-web.de/wirtschaft/greenpeace-edeka-und…
Hier 3 nur teilweise erkennbare Kassenbons, weder mit Namen von Waren oder gar Supermärkten.
Nun meldet sich eine Kanzlei „KSP“ und verlangt zunächst ca. € 430,-
Wie eingangs erwähnt: ich bitte Dich um keinerlei Rechtsberatung, wäre lediglich dankbar für allgemeine Hinweise zu „Urheberrechten“.
Und hier komme ich sowohl auf den vorgenannten Landschaftsfotografen zurück … aber auch auf Fotos z.B. bei Facebook, wenn Mitglieder, um was zu sagen,
eine extravagante, fast guinnesbookverdächtige Hochzeitstorte einstellen, ebenfalls ohne Copyrightvermerk …
… und ich dieses Foto kopieren würde:
verstößt das gegen Urheberrechte?
Über Deine Mail würde ich mich freuen, einesteils in diesem Fall und generell was erlaubt und verboten ist.
Besten Gruß und Dir ein schönes hoffentlich sonniges
Wochenende; hätten wir alle verdient! )
Josef