wie läuft es eigentlich üblicherweise ab, wenn zwei Menschen behaupten, der Urheber für ein künstlerisches Werk zu sein? Z.B. jemand veröffentlicht eigene Gedichte im Internet, jemand anders schickt diese an einen Verlag ein und veröffentlicht diese unter eigenem Namen. Der Termin der Website-Veröffentlichung ist dann wohl kaum noch nachweisbar, der Abdruck in der Zeitschrift aber schon. Der Urheber hätte also kaum eine Chance, zu beweisen, dass es seine Werke waren.
Wie wird sowas üblicherweise abgesichert? Gar nicht? Notar? Und was wird denn da als Berechnungsgrundlage für die Gebühr genommen?
irgendwie beweisen müßte er es schon können…
hallo michael,
Der Termin der
Website-Veröffentlichung ist dann wohl kaum noch nachweisbar,
der Abdruck in der Zeitschrift aber schon. Der Urheber hätte
also kaum eine Chance, zu beweisen, dass es seine Werke waren.
na ja, aber vielleicht hat der urheber die gedichte ja schon jemanden vorgetragen? dann hätte er zumindest schon mal einen zeugen. hoffentlich ist er glaubwürdig, dann könnte er es ja mal auf einen rechtsstreit ankommen lassen. andernfalls sind die chancen gleich null.
trotzdem würde wohl kein autor einen notar bemühen, um die urheberschaft seiner werke beglaubigen zu lassen.
Der Urheber der sie ins nternet gestellt hat, kann sich an den Provider seiner Homepage melden, denn der zeichnet alle Bewegngen auf. D.h. er kann nachweisen wann die Gedichte ins Internet gestellt wurden.
Und
Kann man die Gedichte die man im Internet veröffentlichen möchte ausdrucken in einen Briefumschlag stecken und als Einschreiben an sich selbst schicken. Und wenn der Umschlag bei einem angekommen ist, einfach zulassen und sicher aufbewaren. Dann kann man bei einem Rechtsstreit dem Richter den Briefumschlag geben in dem dann die Gedichte sind.
Der Urheber der sie ins nternet gestellt hat, kann sich an
den Provider seiner Homepage melden, denn der zeichnet alle
Bewegngen auf. D.h. er kann nachweisen wann die Gedichte ins
Internet gestellt wurden.
also Logfiles werden üblicherweise maximal 8 Wochen aufbewahrt. Und Backups (Inhalte-Beweis) sogar noch kürzer, wenn der Provider überhaupt welche macht. ich bin selbst Provider und wir bewahren Logfiles bis zu 8 Wochen und Backups 14 Tage auf. Als Beweis taugt das leider nicht. Aber danke für den Versuch.
Kann man die Gedichte die man im Internet veröffentlichen
möchte ausdrucken in einen Briefumschlag stecken und als
Einschreiben an sich selbst schicken. Und wenn der Umschlag
bei einem angekommen ist, einfach zulassen und sicher
aufbewaren. Dann kann man bei einem Rechtsstreit dem Richter
den Briefumschlag geben in dem dann die Gedichte sind.
Ist das nicht leicht fälschbar? Einen Briefumschlag öffnen und wieder verschließen ist doch mit etwas Übung kein Problem. Sonst aber eine nette Idee.
Kann man die Gedichte die man im Internet veröffentlichen
möchte ausdrucken in einen Briefumschlag stecken und als
Einschreiben an sich selbst schicken. Und wenn der Umschlag
bei einem angekommen ist, einfach zulassen und sicher
aufbewaren. Dann kann man bei einem Rechtsstreit dem Richter
den Briefumschlag geben in dem dann die Gedichte sind.
Das ist dann nur ein Indiz, kein wirklicher Beweis.
Wenn Du einen Beweis haben willst, dann solltest Du dieses mit einem Notar oder Gericht machen…
Aber genaueres ist mir entfallen, das war nämlich mal in nem Fall aus „Streit um 3“ aus dem letzten Jahrtausend gewesen.
wenn Du rechtlich sichergehen willst,must du deinen Text schützen lassen…
das geht einmal über die VGWort in Deutschland oder über die
„Vereinigung Amerikanischer Autoren“…
ist aber beides natürlich Kostenpflichtig…
wenn Du rechtlich sichergehen willst,must du deinen Text
schützen lassen…
das geht einmal über die VGWort in Deutschland oder über die
„Vereinigung Amerikanischer Autoren“…
ist aber beides natürlich Kostenpflichtig…
danke, auch eine Idee. Bei Belletristik eher VG Bild Kunst, oder? Wenn aber gar nicht verwertet sondern nur kostengünstig geschützt werden soll (genauer: Uhrheberschaft beglaubigt), das Werk also in die public domain soll?
Übel wäre es nur, wenn der Autor sein Werk in die Public Domain gibt, es auf seiner Website hat, das Werk von jemandem „abgegriffen“ und veröffentlich wird (bis hierher ok), und dann der originale Autor als Pagiator verklagt wird.
Aber zur Not auch VG Bild Kunst. Auf der Website steige ich aber nicht durch, was sowas kostet. Ich frage mal dort an.
wenn Du rechtlich sichergehen willst,must du deinen Text
schützen lassen…
das geht einmal über die VGWort in Deutschland (…)
ist aber beides natürlich Kostenpflichtig…
kann es sein, daß du den sinn der VG-Wort nicht ganz erfaßt hast?
für ein bißchen gedicht (ich gehe mal davon aus, daß michael keine menge an bändefüllender lyrik meint) geht allenfalls die bibliothekstantieme der VG-Wort, d.h. er würde - aber auch nur, falls sein werk jemals den weg in eine bibliothek finden würde - im laufe der jahre einige cent (und ich meine auch cent!) bekommen, weil ja irgendjemand irgendwann mal auf die idee kommen könnte, sein gedichtchen auf einen kopierer zu legen.
Hi,
oder du schreibst es auf ein großes Plakat gehst zu einer Baustelle (am besten
spektakuläres öffentliches Bauwerk) und fotografierst es auf Film vor der
Baustelle, sodaß der Baufortschritt sichtbar mit drauf ist, am besten hält es ein
Kind, welches später noch wächst.
Abbruchhaus geht natürlich genauso.
Auf dem Filmstreifen belichtest du auch noch ganz normale andere Motive zur
selben Zeit.
Selbst wenn diese Beweisführung vor Gericht kompliziert aussieht, müßte jeder
Plagiar von einem Prozeß absehen.
Bitte den Filmstreifen aufheben und keine Digitalfotos machen.