Hallo,
ich möchte gern einen Firmennamen und ein Firmenlogo rechtlich schützen lassen. Kann mir jemand sagen, wohin ich mich wenden muss und welche Kosten da auf mich zukommen?
Ich danke schon im Voraus für alle hilfreichen Tipps!
Viele Grüsse!
Hallo,
ich möchte gern einen Firmennamen und ein Firmenlogo rechtlich schützen lassen. Kann mir jemand sagen, wohin ich mich wenden muss und welche Kosten da auf mich zukommen?
Ich danke schon im Voraus für alle hilfreichen Tipps!
Viele Grüsse!
siehe etwas weiter unten ‚Firmengründung‘ (ot)
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Hallo Manuela!
Du möchtest eine Wort- bzw. eine Wortbildmarke schützen lassen. Das musst Du für die BRD beim Deutschen Patent- und Markenamt in München machen bzw. über einen Rechts- oder Patentanwalt machen lassen.
Die amtlichen Gebühren belaufen sich auf 575,- DM für die Einreichung einer deutschen Markenanmeldung (bis zu 3 Klassen). Jede weitere Klasse kostet 175,- DM und wenn Du eine beschleunigte Prüfung Deiner Anmeldung beantragst, musst Du weitere 485,- DM drauflegen! Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Nach deren Ablauf muss/kann die Marke um weitere 10 Jahre verlängert werden, was derzeit folgende amtlichen Gebühren auslöst: Verlängerung der Schutzdauer der Marke (bis zu 3 Klassen) 1.150,- DM, jede weitere Klasse 520,- DM.
Bevor Du allerdings die Eintragung einer Marke beantragst, solltest Du Dich unbedingt informieren, ob es nicht evtl. eine Kollision mit einer bereits bestehenden identischen oder ähnlichen Marke gibt. Dies kannst Du über die Homepage des DPMA selbst tun und zwar über DPINFO (https://dpinfo.dpma.de/), Du kannst Dich an einen Rechts- oder Patentanwalt wenden oder Du suchst das nächstgelegene Patentinformationszentrum auf bzw. rufst an (http://www.patentinformation.de/) und lässt dort eine Recherche durchführen. Bei der Recherche sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auch EU-Marken und in der BRD geschützte internationale Marken (IR-Marken) ermittelt werden.
Ein evtl. Inhaber von älteren Markenrechten an einer ähnlichen oder identischen Marke wird – im günstigsten Fall – Widerspruch gegen Deine Markenanmeldung einlegen. Dies ist binnen drei Monaten ab Veröffentlichung Deiner Marke im Markenblatt des Deutschen Patent- und Markenamtes möglich. Sollte dieser Zeitraum verstreichen, hat er noch immer die Möglichkeit, Unterlassungs- oder Löschungsklage gegen Dich zu erheben.
Also, unbedingt vorher recherchieren!
Worüber Du Dir auch unbedingt vorher Gedanken machen musst, sind die einzelnen Klassen, in denen Du Deine Marke schützen lassen willst. Es gibt insgesamt 42 Klassen. Die Klassen 1 bis 34 sind die Warenklassen, die Klassen 35 – 42 sind die Dienstleistungsklassen. Du solltest das „Waren- und Dienstleistungsverzeichnis“ bei Deiner Markenanmeldung so weit wie möglich fassen, denn eine nachträgliche Erweiterung des Schutzes betreffend die Klassen ist nicht möglich!
Du hast die Möglichkeit, beim DPMA nach Waren- und Dienstleistungsbegriffen zu suchen und sie den entsprechenden Waren- und Dienstleistungsklassen zuzuordnen (http://www.dpma.de/suche/wdsuche/suchen.html).
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung!
Liebe Grüße
und einen schönen Tag!
Birgit