Urheberschutzrecht?

Hallo an alle,

was ist wenn folgendes passiert ist:
Vor 3 Jahren hat ein Kreativling eine Idee wie er ein alltägliches Produkt durch eine besondere Gestaltung extrem verbessern und revolutionieren kann. Diese Produktidee stellte er mit Hilfe einer Visualisierung kontinuierlich verschiedenen Firmen vor, hauptsächlich über Emailkontakt und PDF-Versand. Bis jetzt hatte der Kreativling jedoch kein Glück in der Findung eines Produzenten.

In diesem Jahr findet er nun durch Zufall im Internet die Veröffentlichung seiner Idee über Wettbewerbe von einem anderen Kreativling und die Presse feiert die Genialität.

Da unser Kreativling die letzten 3 Jahre nicht an die allgemeine Öffentlichkeit gegangen ist, sondern die Geheimhaltung vorgezogen hat um produzierende Firmen einen Wettbewerbsvorteil zu ermöglichen, weiß niemand außer der Firmen das die Idee bereits existierte.
(Eine Anmeldung beim Patentamt lag zu keiner Zeit vor.)

Welche Rechte hat unser Kreativling bzgl. Urheberschutzrecht? Kann unser Kreativling eine eventuelle Anmeldung der Idee beim Patentamt unterbinden?

Als Beweis für die Erstidee sind lediglich emails mit Dateianhängen vorliegend sowie das Datum der Ersterstellung der Datei. Ist so etwas ausreichend?

Vielen Dank und viele Grüße,

Andrea

Hallo Andrea,

du sprichst es ja selber an: Im Zweifelsfalle entscheidet sich das aufgrund der Beweislage und da kann niemand eine richterliche Entscheidung voraussehen.

Zudem ist ja auch zumindest theoretisch möglich, dass dieselbe Muse einen weiteren Kreativling geküßt hat und überhaupt gar kein Plagiarismus vorliegt.

Gruß!

Horst

Hallo die Dame…

es kommt drauf an, was er denn entwickelt hat. Urheberrechtsschutz hat man ohne eine Eintragung irgendwo beantragen zu müssen. So sind z. B. Kunstwerke aller Art geschützt vor Vermarktung durch Dritte, z. B. unauthorisierte Nachdrucke von Büchern etc. .

Hier geht es aber wohl eher um ein Patent, eine Marke, oder ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster. Die müssen in der Tat angemeldet werden…jetzt mal ganz grob beschrieben.

Markenschutz kann m. E. ggf. auch ohne Eintragung bestehen, wenn die Marke sich auch so am Markt durchgesetzt hat…das kann auf den geschilderten Fall aber nicht zutreffen.