Hallo an alle,
was ist wenn folgendes passiert ist:
Vor 3 Jahren hat ein Kreativling eine Idee wie er ein alltägliches Produkt durch eine besondere Gestaltung extrem verbessern und revolutionieren kann. Diese Produktidee stellte er mit Hilfe einer Visualisierung kontinuierlich verschiedenen Firmen vor, hauptsächlich über Emailkontakt und PDF-Versand. Bis jetzt hatte der Kreativling jedoch kein Glück in der Findung eines Produzenten.
In diesem Jahr findet er nun durch Zufall im Internet die Veröffentlichung seiner Idee über Wettbewerbe von einem anderen Kreativling und die Presse feiert die Genialität.
Da unser Kreativling die letzten 3 Jahre nicht an die allgemeine Öffentlichkeit gegangen ist, sondern die Geheimhaltung vorgezogen hat um produzierende Firmen einen Wettbewerbsvorteil zu ermöglichen, weiß niemand außer der Firmen das die Idee bereits existierte.
(Eine Anmeldung beim Patentamt lag zu keiner Zeit vor.)
Welche Rechte hat unser Kreativling bzgl. Urheberschutzrecht? Kann unser Kreativling eine eventuelle Anmeldung der Idee beim Patentamt unterbinden?
Als Beweis für die Erstidee sind lediglich emails mit Dateianhängen vorliegend sowie das Datum der Ersterstellung der Datei. Ist so etwas ausreichend?
Vielen Dank und viele Grüße,
Andrea