Urhebrerechte umgehen...?

Bei mir geht es um Fensterbilder. Ich möchte Sie im Internet verkaufen. Die Ideen habe ich aus Zeitschriften. Wie weit muss ich das Original verändern, damit ich nicht die Urheberrechte der eigentlichen Schöpfer verletzte. Reicht es die Farben zu ändern oder Objekte hinzuzufügen?

Hallo da müsstest du aber viel verändern , aussehen und Form und Farbe in gemein. kannst auch neue entwerfen

Selbst wenn Teile des Bildes erkennbar sind, so reicht es schon für eine Abmahnung.

Hallo,

Ich denke hier hilft ein Blick in das Urheberrechtsgesetz.

§ 3 Bearbeitungen

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

Meiner Meinung nach sollte es damit gedeckt sein, allerdings da daraus ja wirtschaftlicher Vorteil gezogen werden soll,würde ich mich durch eine Rechtsberatung absichern lassen. Die Kosten für eine Erstgespräch kann man erfragen. Damit wäre man dann wohl auf der sichertsten Seite,wenn man keine eigenen Motive kreieren will/kann.

LG

Das Ganze wird im Urheberrecht unter den Stichworten „freie Benutzung“ und „unfreie Bearbeitung“ abgehandelt.

Bei der freien Benutzung ist maßgeblich, dass das ursprüngliche Werk nur als Anregung für das eigene Werk gedient hat. Gerichte machen dies daran fest, wie viele Übereinstimmungen es zwischen den Werken gibt und nicht wie viele Unterschiede. Letztlich kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Man kann nicht generell sagen, Farben zu ändern oder Objekte hinzuzufügen reicht aus, um eine freie Benutzung zu erreichen.

Da die Grenzen zwischen einer unfreien Bearbeitung und eine freien Benutzung meist fließend sind, eine Bearbeitung ohne Zustimmung des Urhebers jedoch schwerwiegende Folgen haben kann, sollte im Zweifelsfall die Bewertung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

ALs erstes würde ich aufpassen denn da kann man ganz schnell gewerblich abgemahnt werden. als zweites müssen sie original Sachen komplett verändern. nur farben ändern geht nicht. dafür kann man verdammt hohe strafen kassieren

Hallo Sandra,

tut mir leid, so genau kann ich Dir das nicht sagen.
Gruß
Uli

Das Urheberrecht ist sehr kompliziert, ich würde die Fensterbilder nicht anbieten. Habe selbst wegen Urheberrechtsverletzung (angeblich) schon an einen Anwalt viel Geld bezahlt.
Liebe Grüße

Für jede normale Veränderung an einem geschützten Werk (= Foto, Grafik, Gemälde usw.) benötigt man vor einer Veröffentlichung oder einem Verkauf eine „Einwilligung des Urhebers“, schreibt Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 23 „Bearbeitungen und Umgestaltungen“: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html.

UrhG § 24 „Freie Benutzung“ schreibt aber:
„(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“

Eine solche freie Benutzung liegt aber noch nicht vor, wenn man Farben verändert und Objekte hinzufügt. Man muss vielmehr ein eingenes, ein eigenständiges Werk schaffen,

wozu das fremde Werk, das Original, höchstens als Anregung diente, siehe etwa http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Ausführlicher wird der Unterschied zwischen § 23 und § 24 hier erklärt:

http://www.jusline.de/?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6…

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo.
Das fertige Werk darf schlicht nichts mehr mit der Vorlage gemein haben.Das heißt es darf nicht erkennbar einem anderen Urheber zuzuordnen sein.Mfg,

Nein, das reicht definitiv nicht. Der Urheberrechtsschutz ist ziemlich weitgehend, d.h. wenn noch das Original zu erkennen ist, besteht auch die gefahr, dass der Rechtebesitzer sie mit Erfolg abmahnen wird. Und das wird dann teuer. Sie müssten also eigene Bilder entwerfn oder die Rechteinhaber kontaktieren.

hallo Sandra113,

jedes Zeitschriftenfoto unterliegt dem Urheberrecht des Urhebers.
Ein jeder „Künstler“ darf auch andere urheberrechtlich geschützte Werke verändern, um sie dann als eigenes, also eigenständiges Kunstwerk zu vermarkten.

Wobei es natürlich Auslegungssache ist, ob ein verändertes Kunstwerk eigenständig als quasi neues Kunstwerk anzusehen ist.
Hierunter fallen zum Beispiel satirische Verfremdungen, die durchaus ein Kriterium für die Eigenständkeit, also für die eigene geistige Leistung des Schöpfers sein können. Kriterium hierfür ist im Zweifelsfall die Feststellung einer eigenen künstlerischen oder geistigen Leistung dessen, der das ursprüngliche Kunstwerk verändert hat.

Hieraus folgt m. E.: Allein die Verfremdung durch Farbänderung ist für die Feststellung einer eigenen künstlerischen Schöpfung nicht ausreichend.

Alternativ würde ich dir empfehlen: versuche doch einfach, mit den Rechteinhabern zu kontaktieren, ob sie mit einer Verfremdung des Werkes als Fensterbild einverstanden wären?

Der Weg zum Efolg ist oft schwierig, aber trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg für deine durchaus interessante Gewschäftsidee!

Da würde ich mich doch mal an die Zeitschriften wenden… Oder an die Verbraucherzentrale Deines Ortes!

Hallo,
es geht heute sehr schnell, Urheberrechte zu verletzen.
Das weiß ich, kann aber hier leider keine ausreichende Antwort geben. Ich hoffe sehr, dass Du mehr Glück bei anderen Experten hast, um diese Frage ausreichend zu beantworten.
LG

da habe ich keine ahnung von

Hi Sandra113,
leider kenne ich mich mit urheberrechten nicht aus. Schade, hätte Dir gerne geholfen.

Keine ahnung.