Hallo,
Ich möchte gerne wissen, ob man einen rechtlich
geschützten Produktname für ein Produkt verwenden
kann, welches jedoch ein völlig anderes ist.
Ich weiss, dass ich bei juristischen Fragen nicht auf
meinen persönlichen Fall eingehen darf, jedoch nehme
ich jetzt mal NUR ALS BEISPIEL die
„Post It“-Notizzettel und ein Software-Produkt.
Darf ich das Software Pordukt jetzt „Post It“ nennen?
PS: Ich habe jetzt nur Namen genommen, um das ganze
anschaulicher zu erklären 
Ich freue mich auf Antworten.
Mit freundlichen Grüßen aus Essen,
Marvin
Markenrecht
Hallo,
das ist keine Urheberechtsfrage, sondern betrifft das Markenrecht.
Ich möchte gerne wissen, ob man einen rechtlich
geschützten Produktname für ein Produkt verwenden
kann, welches jedoch ein völlig anderes ist.
Das kommt drauf an, um welches Produkt es sich handelt, für welche Bereiche der Name geschützt ist, wie „völlig anders“ das völlig andere Produkt ist. Eine allgemeine Antwort ist mE nicht möglich.
jedoch nehme
ich jetzt mal NUR ALS BEISPIEL die
„Post It“-Notizzettel und ein Software-Produkt.
Das dürfte auch davon abhängen, was für eine Software das ist.
Gruß,
Max