Urherberrechte, Markenschutz etc

Hallo zusammen,

folgende Annahme: Die Eltern eines Kindes mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (bis zur Geburt nicht bekannt) haben in der Entbindungsklinik die Erfahrung gemacht, dass das Personal bei der Entbindung und auf der Wöchnerinnenstation mit der Fehlbildung etwas überfordert und überhaupt nicht vorbereitet war. Im Nachhinein haben sie viele Informationen von anderen Stellen und Betroffenen erhalten, die für unvorbereitet Eltern sehr hilfreich sein können. Seien es die geeigneten Fläschchen für dieses Handycap, Adressen von Spezialisten, wichtige Informationen im Umgang mit Behörden und Ämtern, Therapiemöglichkeiten etc… Diese Eltern würden gern eine Art Merkblatt erstellen und dieses dem Krankenhaus zur Verfügung stellen, da alle sehr lieb und bemüht waren. Das Merkblatt soll den frisch betroffenen Eltern eine Orientierung in der ersten Schockphase geben und ihnen zeigen, an welche Stellen sie sich für finanzielle Hilfen, Therapiemöglichkeiten etc. wenden können - Dinge, an die man im ersten Stress und in absolutem Neuland gar nicht denkt, die aber von großer Bedeutung sind und oft auch fristgebunden.
Dürften Privatpersonen, die dieses Merkblatt nicht für kommerzielle Zwecke nutzen, in diesem Merkblatt Markennamen, Therapieadressen, Spezialkliniken etc. namentlich nennen? Oder ist so etwas verboten?

Danke + Gruß,
Sonja

KLar wieso nicht. Alle Adressen und Namen die du auf Liste einträgst kannst du doch auch bestimmt aus dem Internet oder dem Telefonbuch beziehen. Somit sind die Daten ja schon frei zugänglich für jedermann. Du fasst Sie nur zusammen, aber verkaufst die Liste ja nicht.

Wäre schade wenn man solch eine, sehr lobenswerte, Arbeit nicht annerkennen würde.