Hallo, ich hoffe mit meiner Frage den Regeln zu entsprechen. Ansonsten übergeht oder löscht sie einfach! Kein Problem. Bin aber noch neu hier. Kann das noch nicht abschätzen.
Nun zur Frage:
Hallo liebe Leser,
Wenn man eine Kneipe eröffnen wollte und sie nach einer Fersehfigur bennen wollte, ist die in diesem Moment urheberrechtlich geschützt? Auch dann, wenn es sich bei dem Namen um einen Nachnamen handelt, der auch reell existiert, wenn auch selten? Der also z.B. im Telefonbuch jederzeit auffindbar gewesen wäre oder den amn aus dem Bekannkreis kennt?
Und wenn man weiterhin nun etwa Fotos in der Kneipe aus der Serie aufhängen würde, die ja auch jederzeit aus dem Internet frei zu beziehen sind oder aus Magazinen ausgeschnitten werden können?
Und wenn man weiterhin ein Speisekarte entwerfen würde, in denen die Menus nach der Fersehfigur bezeichnet sind? Also etwas, wenn die Figur nun „Meier“ hieße, dann etwa eine Pizza „Meier“ anzubieten?
Danke für Euer Interesse an meiner Frage.
es schrieb: [email protected]