Urherrecht bei Fernsehfiguren

Hallo, ich hoffe mit meiner Frage den Regeln zu entsprechen. Ansonsten übergeht oder löscht sie einfach! Kein Problem. Bin aber noch neu hier. Kann das noch nicht abschätzen.

Nun zur Frage:

Hallo liebe Leser,
Wenn man eine Kneipe eröffnen wollte und sie nach einer Fersehfigur bennen wollte, ist die in diesem Moment urheberrechtlich geschützt? Auch dann, wenn es sich bei dem Namen um einen Nachnamen handelt, der auch reell existiert, wenn auch selten? Der also z.B. im Telefonbuch jederzeit auffindbar gewesen wäre oder den amn aus dem Bekannkreis kennt?
Und wenn man weiterhin nun etwa Fotos in der Kneipe aus der Serie aufhängen würde, die ja auch jederzeit aus dem Internet frei zu beziehen sind oder aus Magazinen ausgeschnitten werden können?
Und wenn man weiterhin ein Speisekarte entwerfen würde, in denen die Menus nach der Fersehfigur bezeichnet sind? Also etwas, wenn die Figur nun „Meier“ hieße, dann etwa eine Pizza „Meier“ anzubieten?
Danke für Euer Interesse an meiner Frage.

es schrieb: [email protected]

Hallo Simon,

eine Pizza nach einer Filmfigur zu benennen, halte ich für weniger problematisch, insbesondere, wenn die Figur schon zum allgemeinen Kulturgut gehört.

Streng genommen ist aber ein Film insgesamt geschützt, d.h. man darf lediglich Kleinzitate bringen. Von daher bedarf es einer Lizenz, zumal es sich in einem Lokal um eine Veröffentlichung handelt.

Tatsächlich gibt es aber so einige Restaurants und Kneipen, die sich nach Filmfiguren benennen und die Einrichtung dem Thema widmen. Ob die alle eine Lizenz dafür haben, ist zu bezweifeln…

Gruß!

Horst

Tatsächlich gibt es aber so einige Restaurants und Kneipen,
die sich nach Filmfiguren benennen und die Einrichtung dem
Thema widmen. Ob die alle eine Lizenz dafür haben, ist zu
bezweifeln…

… und ob alle Gaststätten auch die Lizenz für Kinderteller „Pinocchio“ oder ein Eis namens „Biene Maja“ haben, bezweifele ich noch mehr.

Grüße
EK