UrhG §52a befristet bis Ende 2008?

Hallo Allerseits,

Meines Wissens nach ist die Regelung in §52a UrhG bis zum Ende des Jahres 2008 befristet. Weiss jemand, ob eine Verlängerung geplant ist oder ob eventuell schon erfolgt ist? (Es geht um die Nutzung urheberrechtlich geschützer Materialen zu wissenschaftlichen Zwecken in beschränkten Gruppen an Hochschulen. Sollte keine Verlängerung stattfinden, so müssen einige Lehrstühle gestalterisch umdenken.)

Danke und Gruß,

Andy

Hallo Andy,

ja das ist tatsächlich so. Leider kann ich dir keine aktuellen Infos dazu geben, ob die Regelung verlängert wird.

Aufgrund der angesprochenen Bedeutung für Wissenschaft und Unterricht gehe ich jedoch davon aus, dass zumindest eine ähnliche Regelung gefunden werden muss.

Dies schon aus verfassungsrechtlichen Gründen. Denn das Eigentum wird von der Verfassung nicht nur gewährleistet, sondern es verpflichtet auch. Die Grenzen des Eigentums sind dort zu ziehen, wo die Interessen der Allgemeinheit überwiegen. Dies gilt auch für Immaterialgüterrechte. So können Patente z.B. bei dringend benötigten Medikamenten Zwangslizenziert werden.

Wie die genau Regelung jedoch aussehen wird, lässt sich nur mutmaßen. Mangels entsprechender Gesetzesentwürfe würde ich davon ausgehen, dass man zunächst eine weitere Verlängerung ins Auge fasst, um sich Zeit zu verschaffen und sich nicht endgültig entweder gegen die Bildung oder gegen die Verlage entscheiden zu müssen.

Viele Grüße
Bernhard

Hallo Bernhard,

Danke für die ausführliche Antwort. Ich finde es jedoch unglücklich, dass Lehrstühle bereits in den nächsten Monaten zum Umdenken gezwungen werden, wenn sie kein Bescheid über die Verlängerung dieser Möglichkeiten erreicht. Ich werde morgen im Bildungsministerium anrufen müssen.

Mit besten Grüßen,

Andy

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