UrhG: Erstellung eines Programm am Arbeitsplatz

Folgender Fall:

Herr B war Angestellter des Unternehmers A und hat für diesen Programme entwickelt. B hat das Dienstverhältnis mit A gekündigt. Nun behauptet B, dass er als Urheber der Programme ebenfalls das Nutzungsrecht hätte und fordert von A die Auszahlung der mit den Programmen erwirtschafteten Einnahmen.

A jedoch meint zu B zunächst seien Programme gar nicht Urherberrechtlich geschützt, und wenn dann stünde die Urheberschaft sowieso ihm zu, da B schießlich für ihn als Angestellter tätig war.
B möchte dies nicht so stehen lassen und überträgt sein Urheberschaft auf den Anwalt F der sich für ihn damit beschäftigen soll die erwirtschafteten Umsätze des Unternehmers A einzufordern.

Kann F von B eine Ausszahlung der Umsätze verlangen?


Mich würden hier insbesondere die wichtigen Prüfungsschritte interessieren. Was sollte bei der gegliederten Überprüfung alles erwähnt werden? Bleibt B der Urheber, aber gemäß § 69 b UrhG nicht mehr der vermögensrechtliche Verwender?

Vielen Dank schon mal !

Hallo!
Ganz klar: Es kommt darauf an!

Nämlich, was für einen Vertrag der B mit dem A hatte. I.d.R. haben bzgl. „Unternehmenserfindungen“ von Angestellten diese keine Chance, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch etwas rauszuholen.
Das muss WÄHREND des Vertrags geschehen… aus meiner Sicht wird das alles durch das Arbeitsentgelt ggfs. plus Zuschläge / Provisionen gedeckt.

Aber wenn nichts im Vertrag dazu steht, wirds ggfs. interessant… was sich aber meiner Kenntnis entzieht.

MfG, Jogi

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Mahlzeit!

www.google.de „urheberrecht arbeitnehmer software“ erster Link.
http://www.irights.info/index.php?id=318

Kann F von B eine Ausszahlung der Umsätze verlangen?

Verlangen kann man vieles, wirklich bekommen ist schon schwieriger.

Gruß
Stefan