Folgender Fall:
Herr B war Angestellter des Unternehmers A und hat für diesen Programme entwickelt. B hat das Dienstverhältnis mit A gekündigt. Nun behauptet B, dass er als Urheber der Programme ebenfalls das Nutzungsrecht hätte und fordert von A die Auszahlung der mit den Programmen erwirtschafteten Einnahmen.
A jedoch meint zu B zunächst seien Programme gar nicht Urherberrechtlich geschützt, und wenn dann stünde die Urheberschaft sowieso ihm zu, da B schießlich für ihn als Angestellter tätig war.
B möchte dies nicht so stehen lassen und überträgt sein Urheberschaft auf den Anwalt F der sich für ihn damit beschäftigen soll die erwirtschafteten Umsätze des Unternehmers A einzufordern.
Kann F von B eine Ausszahlung der Umsätze verlangen?
Mich würden hier insbesondere die wichtigen Prüfungsschritte interessieren. Was sollte bei der gegliederten Überprüfung alles erwähnt werden? Bleibt B der Urheber, aber gemäß § 69 b UrhG nicht mehr der vermögensrechtliche Verwender?
Vielen Dank schon mal !