Herr X betreibt ein nicht besonders gewinnbringendes Unternehmen.
Um die Umsätze des Herr`n X etwas zu erhöhen hat Herr Y den Herr´n X eine Suchmaschinen optimierte Webseite erstellt dessen Nutzung Herr Y als Urheber duldet.
Da Herr Y und Herr X gute Bekannte sind, wurde das ganze Mündlich vereinbart.
Nun hat Herr X den Herr´n Y angeboten, seine Dienstleistungen, teilweise kostenlos zu nutzen.
Jetzt zu meinen Fragen.
Kann das Nutzungsrecht auf Herr´n X übertragen werden, wenn Herr Y das Angebot annimmt?
Kann das Nutzungsrecht auf Herr´n X übertragen werden,
wenn Herr X im nach hinein behauptet das die kostenlose Nutzung, seine Gegenleistung für die Webseite ist?
Kann das Nutzungsrecht auf Herr´n X übertragen werden, wenn
Herr Y das Angebot annimmt?
Klar!
Kann das Nutzungsrecht auf Herr´n X übertragen werden,
wenn Herr X im nach hinein behauptet das die kostenlose
Nutzung, seine Gegenleistung für die Webseite ist?
Wenn es nicht Bestanteil des mündlichen Vertrages war, nein! Sonst, ja!
Lieber Heinner,
leider bin ich kein Expert, sondern auch Hilfe brauche. Ich wünsche Ihnen echten Expert zu finden und Ihr Problem zu lösen.
MfG
GalynaV
Die Webseite muss schon was ganz außergewöhnliches sein, damit sie überhaupt Schutz genießen könnte durch das UrhG - der Quellcode einer Seite ist NICHT durch das UrhG gedeckt …
somit alles Offen was die beiden so vereinbart haben - das UrhG wird jedenfalls nicht berührt da es nicht zur Debatte steht
Mag sein das der HTML-Quellcode nicht geschützt ist weil keine ernstzunehmende geistige Tätigkeit stattfindet, aber zu einer Seite gehören ja auch Layout, Texte und Grafiken die mit erstellt werden. Und diese (das Ergebnis)sollten meiner Meinung nach schon unter das Urhebergesetz fallen.
Oder sehe ich das falsch?
Da du das Thema Quellcode angesprochen hast würde es mich noch interessieren ob das auch auf PHP-Code zutrifft.
Hallo.
also seht verworren.Zunächst mal wenn nichts schriftlich vereinbahrt ist aber per Handschlag besiegelt, dürfen meines Erachtens die Parteien von beiderseitigem Einverständnis ausgehen.Um aber dauerhaft klarheit zu schaffen sollte man eine schriftliche Vereinbahrung treffen die den Wert der jeweiligen Leistung an den anderen auch Zahlenmäßig deffiniert.Rüchwirkende Forderungen kann es aber dann nicht geben.
Wobei ich anmerken möchte das sich meine Meinung auf mein Verständnis und nicht auf 100% Wissen beruft.
Grüße Immomakler:
Hi!
Es geht um folgendes.
Herr X betreibt ein nicht besonders gewinnbringendes
Unternehmen.
Um die Umsätze des Herr`n X etwas zu erhöhen hat Herr Y den
Herr´n X eine Suchmaschinen optimierte Webseite erstellt
dessen Nutzung Herr Y als Urheber duldet.
Da Herr Y und Herr X gute Bekannte sind, wurde das ganze
Mündlich vereinbart.
Nun hat Herr X den Herr´n Y angeboten, seine Dienstleistungen,
teilweise kostenlos zu nutzen.
Jetzt zu meinen Fragen.
Kann das Nutzungsrecht auf Herr´n X übertragen werden, wenn
Herr Y das Angebot annimmt?
Kann das Nutzungsrecht auf Herr´n X übertragen werden,
wenn Herr X im nach hinein behauptet das die kostenlose
Nutzung, seine Gegenleistung für die Webseite ist?
Um die Umsätze des Herr`n X etwas zu erhöhen hat Herr Y den Herr´n
Apostrophitis?
X eine Suchmaschinen optimierte Webseite erstellt dessen Nutzung Herr Y als Urheber duldet.
Er „duldet“ die Nutzung? IANAL, aber IMHO wurden hier bereits Nutzungsrechte übertragen und ein Lizenzvertrag geschlossen, wenn auch implizit.
Da Herr Y und Herr X gute Bekannte sind, wurde das ganze Mündlich vereinbart.
Auch mündlich geschlossene Verträge sind vollumfänglich gültig. Verträge bedürfen grundsätzlich erstmal keiner besonderen Form. Lediglich der Nachweis gestaltet sich erfahrungsgemäß ungleich schwieriger als bei schriftlichen
Nun hat Herr X den Herr´n Y angeboten, seine Dienstleistungen, teilweise kostenlos zu nutzen.
Jetzt zu meinen Fragen.
Kann das Nutzungsrecht auf Herr´n X übertragen werden, wenn Herr Y das Angebot annimmt?
Nutzungsrechte wurden offenbar bereits übertragen (u.a. das zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung), sonst wäre die aktuelle Nutzung widerrechtlich.
Kann das Nutzungsrecht auf Herr´n X übertragen werden, wenn Herr X im nach hinein behauptet das die kostenlose Nutzung, seine Gegenleistung für die Webseite ist?
Wie gesagt, würde ich die nötige Lizenz bereits jetzt als eingeräumt sehen. Dazu braucht es nicht zwingend eine Gegenleistung. Übrigens geht es hier weniger um UrhR als viel mehr um allgemeines Vertragsrecht.
Bei konkreten Fällen ist es ohnehin *dringend* anzuraten einen Anwalt zu befragen, sonst gibt es später nur mehr Ärger
Das Einzige was an einer Webseite geschützt sein könnte, wären Texte und Grafiken - aber nicht Layout und Quellcode (das Layout entsteht ja erst aus dem Quellcode), auch nicht bei PHP … so die derzeitige allg. Rechtsprechung
Nutzungsrechte können grundsätzlich übertragen werden.
Was Du weiter beschreibst, sind Abmachungen, also ein Vertrag, dessen Vorhandensein von einer SEite behauptet wird. DAs müsste man nachweisen könne.
Hi!
Es geht um folgendes.
Herr X betreibt ein nicht besonders gewinnbringendes
Unternehmen.
Um die Umsätze des He