UrHG und Clapton

Hallo Leute,
ich wollte gerne mal mir Euch den aktuellen Clapton-Fall diskutieren.

Eigentümerin des Metallbands (Kassette) ist nicht identisch mit dem Künstler. Darf sie überhaupt veröffentlichen? Welche Gegenmaßnahmen muss der Künstler vorbereiten, was könnte der Künstler nach deutschem Recht tun? Einstweilige Verfügung?

Herzliche Grüße, Jogi
Zum Einlesen: http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,425812,00…

Hallo Jogi,

das Interessanteste kam ja erst am Schluß des Artikels: Clapton will nie von dem Song gehört haben.

Damit kann er natürlich nichts gegen die Veröffentlichung machen, aber er verhindert auch die Veröffentlichung unter seinem Namen.

Vermutlich wird es dann unter anderem Namen veröffentlicht und die Experten streiten sich darum, ob er es ist oder nicht.

Gruß!

Horst