UrhR Schutzdauer Sonderproblem?

Hallo,

folgendes Szenario: Das Urheberrecht eines Komponisten läuft 70 Jahre nach seinem Tod aus, der Sohn des Komponisten bearbeitet eines der Werke seines Vaters so, dass es in dieser (leicht) veränderten Form als das Werk des Vaters von einem Verlag zur Aufführung angeboten wird.

Dass die Bearbeitung neue Rechte erhält, ist klar, aber ist das Werk in seiner ursprünglichen Form nun gemeinfrei oder nicht?

Gruß

Bona

Hi, meine Vermutung:
Der Grund der Bearbeitung dürfte darin liegen, dass der Sohn (vermutlich) als Rechtsnachfolger seines Vaters sich selbst erlaubt hat das Werk zu bearbeiten, nun wäre das Werk, wenn die Abänderung Schutzhöhe erreicht, ein neues Urheberrecht am veränderten Werk entstanden.
Dies dürfte er deshalb gemacht haben um nun nurmehr das neue Werk in Umlauf zu bringen, neben „künstelerischen Ambitionen“, da das Schutzrecht des Werk des Vaters abgelaufen ist.
Wenn er geschickt war, sollte sich kaum was ursprüngliches, gemeinfreies, noch in Umlauf befinden.
OL

Hallo,

Wenn er geschickt war, sollte sich kaum was ursprüngliches,
gemeinfreies, noch in Umlauf befinden.

nehmen wir an, er wäre ungeschickt bzw. in irgendwelchen Archiven oder Bibliotheken oder sonstwo wäre die alte Version noch greifbar. Dürfte jemand dieses Material dann als gemeinfrei ansehen und entsprechend verwenden?

Natürlich würde der Verlag ein Interesse daran haben, die neue Version zu verkaufen bzw. zu verleihen, aber könnte der Verlag sich gegen eine Verwendung des alten Materials sperren? Sind die Rechte daran nicht gänzlich erloschen?

Gruß

Bona

Moin,

aber könnte der Verlag
sich gegen eine Verwendung des alten Materials sperren? Sind
die Rechte daran nicht gänzlich erloschen?

er könnte es versuchen, dürfte aber scheitern.
Das Ursprungswerk ist frei und bleibt es trotz der Bearbeitung.

Gandalf

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Dank an euch beide! owt.
Alles Liebe …