Ich schaue gerade die Sendung vom 10. Juni zum Thema Mietminderung. Hier wurde beschrieben, dass bei einer Belästigung hinsichtlich „Rauchgestank“ nicht möglich ist.
Wie schaut dies aus wenn der Gestank nicht durch Rauch sondern durch Urin aus einer Wohnung verursacht wird.
Danke für die Mithilfe