Urintest MPU positiv, was nun?

Ein Termin bei der MPU-Stelle steht an. Als Anordnung bekam man Urintests ( min. 6 an der Zahl in 12 Monaten). Das Jahr ist rum und habe 9 Tests gemacht. Allerdings waren der 6 und 7 Positiv. Hat es überhaupt einen Sinn, mit diesem Ergebnis dort zu erscheinen? Muss allerdings sagen, dass dieses Ergebnis unerklärlich ist in meinen Augen. Habe den Alkoholkonsum drastisch eingestellt. Und bei beiden Tests garantiert nicht 6 Tage vorher Alkohol getrunken, wie es ja anscheinend nachweisbar wäre. Gibt es andere Erklärungen für das positive Ergebnis? Und wenn ja, wie kann man sich bei der MPU dazu äussern?

ja, wie kann man sich bei der MPU dazu äussern?

Gar nicht, du hast ein Problem mit Alkohol und das ist damit
aufgefallen. Solange du dein Problem nicht nachhaltig löst wird das
nichts mehr mit dem Lappen.

Der Plem

Problem:

Habe den Alkoholkonsum drastisch eingestellt.

Lösung:

Habe den Alkoholkonsum drastisch eingestellt.

Moin,

kurze Nachfrage meinerseits: Bekommt man diese Verpflichtung zur Urinprobe generell nach der ersten Alkoholfahrt oder weil ein Verdacht auf Suchtgefahr besteht?

Hintergrund meiner Frage ist folgender: Ich finde auch, dass Alkoholfahrer bestraft gehören, immerhin hat er ein Jahr Führerscheinentzug bekommen. Aber muss er quasi ein Jahr lang Alkoholabstinenz nachweisen ? Es geht ja darum, dass er nicht mehr alkoholisiert fährt. Und da finde ich eine Quote 7 von 9 Proben schon ganz gut.

Da von einem Alkoholproblem zu sprechen, halte ich für heftig. Es sei denn, Du meinst etwas anderes als ein Suchtproblem.

Gruß

ALex

Nicht mehr saufen!
Ugh.

ist rum und habe 9 Tests gemacht. Allerdings waren der 6 und
7 Positiv. Hat es überhaupt einen Sinn, mit diesem Ergebnis
dort zu erscheinen?

Nee.

Zwei Tests von neun positiv, das heißt, es besteht eine 22%ige Wahrscheinlichkeit, dass der Proband zu einem Zeitpunkt x Alkohol konsumiert hat. Wenn man das eigene Trinkverhalten nicht so kontrollieren kann, dass die entsprechenden Tests unauffällig sind, dann hilft nur vollständige Abstinenz, schon allein deswegen, weil das berühmte eine kleine Bierchen drei Tage vor dem Test nicht zu einem eindeutig positiven Ergebnis führt, sondern eine größere Trinkmenge konsumiert wurde. Daraus schließt die Behörde dann messerscharf, dass das Trinkverhalten vom Probanden nicht (immer) gesteuert werden kann, sprich, dass weiterhin Zweifel an der Fähigkeit des Probanden zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen .

Mit anderen Worten, die Pappe gibts nicht, bevor nicht Abstinenz nachgewiesen wird. Abstinenz , nicht „weniger“ oder „ganz wenig“, sondern gar nix trinken, ist das einzige, was funktionieren kann.

NB: Wenn man die beschrobene Testreihe vorlegt, wird nicht nur der aktuelle Antrag abgelehnt, sondern es werden auch beim nächsten Antragsverfahren neue Steine in den Weg gelegt.

Aga,
CBB

Hi!

Wenn ich das Patent richtig verstanden habe, braucht man hier mehrere Tests, bei denen man vor jedem einige Tage (die konkrete Zahl weiß ich nun nicht) lang nüchtern bleiben muß.

Letztlich bedeutet das also mitnichten, daß man keinen Alkohol mehr trinken darf, sondern nur, daß jene - vom Datum her bekannten (!) Tests mit vorheriger x Tage langer Abstinenz absolviert werden müssen. Sprich das einzige, was hier letztlich kontrolliert wird, ist ob der zu Testende in der Lage ist, seinen Alkoholkonsum zu kontrollieren. Ist er das, ist wohl zumindest zu hoffen, daß er es rein verstandesmäßig schaffen kann, in Zukunft entweder zu trinken oder zu fahren.

Ich würde mal vermuten, daß solche Tests dann angeordnet werden, wenn der Führerscheinentzug auf Alkoholmißbrauch beruht - und dann scheinen sie mir nur logisch und sinnvoll, denn -Achtung, Meinung- wenn ich ein solches Verfahren anhängen habe, und nicht einmal dann in der Lage bin, im Zweifelsfalle einfach komplett auf Alkohol zu verzichten, dann habe ich tatsächlich ein Problem. Und zwar nicht das, keinen Führerschein zu besitzen…

Gruß, Kari

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Hallo!

kurze Nachfrage meinerseits: Bekommt man diese Verpflichtung
zur Urinprobe generell nach der ersten Alkoholfahrt oder weil
ein Verdacht auf Suchtgefahr besteht?

Man muß eine längere Zeit der Abstinenz nachweisen, das Suchtgefahr
besteht ist doch sowieso außer Frage da eine MPU erst ab 1,4 Promille
angeordnet wird.
Schau mal http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/wi…

Aber muss er quasi ein Jahr lang Alkoholabstinenz nachweisen ?

Eigentlich jain, er muß entweder Abstinenz oder kontrolliertes
Trinken nachweisen können, wobei letzteres fast immer in die Hose
geht.

Es geht ja darum, dass er nicht mehr alkoholisiert fährt.
Und da finde ich eine Quote 7 von 9 Proben schon ganz gut.

Naja ich finde 2 Fahrten von 9 besoffen ist nicht wirklich das was
wir im Straßenverkehr brauchen. Der Probant wußte genau was auf dem
Spiel steht und trinkt trotzdem? Was sollte ihn abhalten bei der
nächsten Autofahrt auch wieder nur das erste, zweite, letzte Gläschen
zu trinken?

Da von einem Alkoholproblem zu sprechen, halte ich für
heftig. Es sei denn, Du meinst etwas anderes als ein
Suchtproblem.

Nein das meinte ich schon. Die meisten Leute sind bei 1,4 Promille
gar nicht mehr in der Lage das Auto zu finden, von daher ist es
nahezu zu 100% sicher das eine Gewöhnung stattgefunden hat.
Außerdem springt der Urintest auch nicht bei einem Bier an, sondern
das muß schon wieder heftiger gewesen sein.

Der Plem

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Hi!

Hai!

vom Datum her bekannten (!) Tests

Wenn man Abstinenz nachweisen will/muß kennt man die Termine natürlich
nicht vorher, sondern sie werden kurzfristig einberufen.

Der Plem

Hi!

Mhm, das hier klingt ja aber irgendwie als sei man selbst für die Tests verantwortlich. Klar, wenn Abstinenz gefordert ist, dann muß man die schlicht einhalten und gut.

Und ansonsten bin ich nun echt neugierig, und versuche im I-Net mehr über die in dem Fall angeordneten Tests herauszufinden, sprich ob „selbstgemacht“ und geplant, oder spontan auf Abruf und „ungeahnt“ - einfach weils mich nun interessiert…

Gruß, Kari

Okay, wieder was gelernt. Man vergesse bitte mein obiges Gerede.

Die Tests tatsächlich unangekündigt, und man soll damit Abstinenz nachweisen. Dementsprechend gibt es dafür nur eine Lösung: Kein Alkohol. Punkt.

In diesem Sinne - man wird nie dümmer…

tach auch,
möchte hier einmal einiges „ins rechte licht rücken“.:
eine mpu wird von der führerscheinbehörde angeordnet, wenn

  1. mindestens 1.6 promille BAK bei der blutprobe festgestellt wurde,
    oder wenn mehrfach, mindestens 2 auffälligkeiten wegen alkohol im straßenverkehr (auch auf einem Rad) mit weniger als 1.6 promille bekannt werden.

es ist also bei der geforderten abstinenz davon auszugehen daß eine hohe alkoholgewöhnung vorliegt.

der gesetzgeber hat den konsum von alkohol im straßenverkehr am 01.7. 2009 im rahmen der begutachtungsleitlinien für die mpu verschärft und neu geregelt.

es wird heute von einer
alkoholgewöhnung bis ca. 1.7 promille ausgegangen.
darüber hinausgehende giftfestigkeit wird als
alkoholmissbrauch eingestuft
und die dann folgende kategorie ist
eine alkoholkrankheit.

eine einjährige abstinenz wird angeraten, wenn es mindestens 2 auffälligkeiten im straßenverkehr wegen alkohol gegeben hat, oder ein hoher alkoholmissbrauch bekannt wird.

medizin und psychologie wollen den beweis, dass eine krankheit ausgeschlossen werden kann und fordern nun die alkoholabstinenz von über 12 monaten, dokumentiert durch mindestens 6 urinkontrollen.
diese kontrollen sollten natürlich sauber sein und sind durch die neue labortechnik wesentlich genauer in ihren ergebnissen als z.b. der bekannte CDT-Blutwert.
insbesondere wird bei den urinkontrollen ein konsum von alkohol nachgewiesen, der bereits im alkoholfreien bier noch vorhanden ist.

es sollte also bei einer geforderten abstinenz tatsächlich abstinet gelebt werden. insbesondere wenn wenn der beweis erbracht werden muss, stellt sich die frage, warum in dieser schon prekären situation eine abstinenz nicht durchgehalten wird.

es geht bei dem abstinenznachweis nicht darum, den mpu deliquenten zu ärgern, sonder darum, diesen menschen zu helfen und auch die allgemeinheit vor einer weiteren trunkenheitsfahrt zu schützen.
mpu24

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Hi,

kurze Nachfrage meinerseits: Bekommt man diese Verpflichtung
zur Urinprobe generell nach der ersten Alkoholfahrt oder weil
ein Verdacht auf Suchtgefahr besteht?

Da von einem Alkoholproblem zu sprechen, halte ich für
heftig. Es sei denn, Du meinst etwas anderes als ein
Suchtproblem.

Welches andere „Alkoholproblem“ gibt es denn noch? Nix zu saufen da? :wink:))

Akoholsucht ist keine Krankheit sondern?

Eine Schande?

Charaktermangel?

(…)?

Viele Grüße
HylTox

Da von einem Alkoholproblem zu sprechen, halte ich für
heftig. Es sei denn, Du meinst etwas anderes als ein
Suchtproblem.

Welches andere „Alkoholproblem“ gibt es denn noch? Nix zu
saufen da? :wink:))

Akoholsucht ist keine Krankheit sondern?

Alkoholsucht ist durchaus eine Krankheit, da gibt es überhaupt nichts zu verharmlosen. Nur ist nicht jeder, der unter Alkoholeinfluss Auto fährt, alkoholsüchtig.

Charaktermangel?

Unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren halte ich durchaus für eine Charakterschwäche. Der letzte prominentere Fall ist die ExBischöfin Margot Käßmann. Und es wäre mir nicht bekannt, dass sie als alkoholsüchtig gilt.

Gruß

ALex