Urkunde zur Unterhaltsleistungen

Hallo.
Ich habe am 30.11.2012 eine Urkunde zur Unterhaltsleistung unterschrieben für mein 3 Jarige Tochter (Beim Jugendamt)
Darin haben die mir verplichtet das ich ab den 01.09.2012 176,93€ unterhalt zu zahlen hab (Zahle ich aber schon seit 2011 unterhalt in Hohe von 175,-)

„INFO“ 176,93€ ist aus eine Mängelfall berechnung zustande gekommen weil ich noch ein 3 Jarige Sohn zuhause habe und Damals hatte ich ein Durchsnittliches Einkommen von 1577,-€ netto monatlich (Berechnung vom JA)

Seit December 2012 habe ich ein 2te job (Art Neben beschäftigung) und hab nun zwischen 2200 - 2600,-€ netto im monat. (Nicht Schwarz Arbeit,alles Reél auf Lohnsteuerkarte)

So nun meine Frage.

Wie oft, bzw wann kommt das JA und möchte wieder meine Finanzele verhaltnissen wissen,Konnen und dürfen die das jedes jahr machen,oder gibt es da jetz (weil ich einen urkunde unterschrieben hab) bestimmte fristen für, wenn die nach Fragen.?

Ich danke für ihre Hilfe und infos.

Ein freundlichen grüß und einen große Dank

Grüß Alex

Hallo Alex,

ich laß es mal unbewertet, daß schon einen Tag nach der Urkundenerstellung (30.11.2012, neuer Job ab 12/12) ein weiteres Einkommen vorliegt.
Nun zu deinen Fragen: der Kindesunterhalt wird nach Leitlinien der Oberlandesgerichte berechnet; es kann zu Änderungen kommen, wenn sich das Einkommen verändert, wenn die Kinder in eine andere Altersstufe kommen, wenn sich der Selbstbehalt ändert. Zum 01.01.13 haben die meisten Leitlinien eine Änderung bei den Einkommensstufen erfahren. Bei einer Unterhaltspflicht für 2 minderjährige Kinder bei einem (bereinigtem) Einkommen von durchschnittlich 2.400,00 € liegt der Unterhaltsbetrag für ein 3 jähriges Kind mit Berücksichtigung von anteiligem Kindergeld bei 273 € (nach der Düsseldorfer Tabelle, ggf. gilt bei dir eine andere Leitlinie). Jedenfalls gibt es bei dem jetzigen Einkommen wohl keine Mangelberechnung mehr. In üblichen Konstellationen muß die Kindesmutter sich um eine Überprüfung und ggf. Neuberechnung kümmern. Die Urkunde des Jugendamts kann abgeändert werden, z. B. auch wenn das Einkommen durch Arbeitslosigkeit wegfällt (sollte und muß man sich als Pflichtiger selbst drum kümmern). Fazit: abwarten, Änderungen gelten erst ab erneuter Anfrage bzw. Anforderung von Einkommensnachweisen.
Eine letzte Anmerkung: nicht immer rechnen die Jugendämter richtig, sie lassen sehr gerne die Bereinigungen (berücksichtigungsfähige Abzüge z. B. Fahrtkosten, Kredite u. ä.) weg, was rechnerisch zu einem höheren ( als dem tatsächlichen) Einkommen führt und damit ggf. zu einem zu hohen Unterhaltsbetrag.

Viele Grüße

Ein Herzlichen Dank an Zuma295 für die informative Information.!! :smile:

die 1577,-€ ist ein bereinigtes durchschnit einkommen, von mein Ausbezahlten netto Lohn.
Vom netto Lohn sind Kleiderkasse,Pensionskasse,Vermögenwirksame Leistung,4% Sonstige Altersvorsorge,kosten für den 12000,-€ teueren führerschein.& 60km Fahrtweg á 232 arbeitstage im jahr abgezogen worden. und da bleib den die 1577,-€ über.

und die habe mir den auf 176,93€ pro kind als Unterhalts zahlung verplichtet.

Mein 2e Job. ist ja richtig wie du das sieht, :smile: Ich habe es das Jugendamt damals auch gleich mit geteilt,das ich in zukunft mehr Verdienen wird, Es hat mich aber auch ein gute 12000,-€ gekostet um den neben job machen zu konnen (Diversen Führerscheinen)und die sagt mir nur, das interesiert das JA nicht,weil die gucken nur in der vergangenheid (Sprich 1 jahr rückwirkend)

Deswegen war meine Frage eigentlich auch mehr darauf fixiert, da ich nun mehr verdiene, die 2200 - 2600,-€ habe ich berechnet nach die abzuge die das JA schon beim gehalt von 2012 berechnet hat.

Deswegen war meine frage auch gestellt, ob das Jugendamt jedes Jahr einen neu Berechnung machen würde, oder das so ein Urkunde seine gultigkeit behalten wird für ein bestimmte Zeit raum.

Weil ich mir ein Haus Kaufen möchte,und gut was Gespart hab.ca 45%
Brauche noch ein „klein rest Kredit“
Da ich mit de Bank lange verhandelt hab, und ein Angenehmes Angebot bekommen hab,mit eine Monatlich zahlung von 750,-€ die ich ja jetz Zahlen kann.
war nur meine Sorge ob und in wie weit meine Unterhalt neu berechnet werden kann.
Nicht das ich jetz ein kredit nehm, und in 3 monaten kommt das JA und ich kann den kredit nicht mehr bedienen.

grüß alex

Weil ich mir ein Haus Kaufen möchte,
und gut was Gespart hab.ca 45%

Angebot bekommen hab,mit eine Monatlich zahlung von 750,-€ die
ich ja jetz Zahlen kann.

45% Eigenkapital für ein Haus?
750 €/Monat abzahlen können und dann Mangelfallberechnung?

also:

geh zum Jugendamt, lass einen neuen Titel über mind. Stufe 3 erstellen, zahl diesen und gut ist
das Kind kann sich von deinem Haus nichts zum essen oder anziehen kaufen…

Krümelchen
auch wenns gelöscht wird
musste ich jetzt loswerden, wenn auch sehr abgeschwächt von dem was ich gerne schreiben würde. … mehr auf http://w-w-w.ms/a4b3ag

Hallo,

Wie oft, bzw wann kommt das JA und möchte wieder meine
Finanzele verhaltnissen wissen,Konnen und dürfen die das jedes
jahr machen,oder gibt es da jetz (weil ich einen urkunde
unterschrieben hab) bestimmte fristen für, wenn die nach
Fragen.?

die Antwort findet man im § 1605 BGB. Also wenn der betreuende Elternteil erfährt, dass es zusätzliche Einkommen gibt, kann dieser die Auskunft sofort wieder verlangen.

Gruß
Ingrid