Urkunden fälschen richtig gemacht ;-)

Hallo!

A hat eine Urkunde bezüglich der Erteilung einer Berufserlaubnis.
A möchte die gern in seinem Büro aufhängen.
A findet, die sieht durch und durch richtig fad aus, so dass man die auch nicht mit einem schönen Rahmen oder Passepartout präsentierbar machen könnte.
A möchte sie deshalb aufpeppen.

A will sich der Einfachheit halber selbst eine schöne Schmuckurkunde erstellen, auf die der Inhalt der echten Urkunde eins zu eins übertragen wird. Lediglich die Unterschrift und der Stempel sollen durch ein Phantasiegebilde ersetzt, also nicht ‚nachgemacht‘, werden. Schaut ja eh keiner so lang drauf.
Der Name der ausstellenden Institution kann auf der Schmuckurkunde weggelassen werden, so dass da nichts ‚angemaßt‘ wird.

Frage: darf A das?
Ich meine, A täuscht damit natürlich seinen Kunden vor, dass die Schmuckurkunde eine echte Urkunde wäre, aber das dürfte ja nicht der spingende Punkt sein, denke ich mir.

Gruß
F.

hi,

A möchte also auf ein ‚buntes‘ Stück Papier schreiben, dass er die Ausbildung abgeschlossen und bestanden hat.

Weder Unterschrift noch der Name der Institution wird übernommen.
Oder ist der Text etwas relevanter, der übernommen wird?

grüße
lipi

Im Orginaltext stehen halt Dinge wie „Herrn A wird hiermit bescheinigt, dass er befähigt und berechtigt ist, seinen Beruf des XY im Sinne von §17 Abs. 1 BBG auszuüben“ usw.

Der Punkt, um den es aus meiner Sicht vermutlich geht, ist der, dass As Kunden insofern getäuscht werden als sie glauben müssen, das sei die ‚echte Urkunde‘.

Gruß
F.

Gratulation zum Beamten :wink:

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Hallo,
wenn Du nicht die ausstellende Behörde bist, sondern Dir das selbst bescheinigst und auch noch ein täuschend echtes Siegel verwendest (am besten noch das Deiner eigenen Dienststelle…), dürfte es zwar ggf. mit etwas Glück nicht auf eine Urkundenfälschung hinauslaufen, dafür aber auf eine Amtsanmaßung nach §132 StGB :wink: Das darf sich die „gefälschte Behörde“ dann aussuchen :wink: (Der Haken dürfte der Tatbestand der Täuschung im Rechtsverkehr sein, die hier ggf. wegen der echten Ernennung nicht stattfindet…)

Ich würds lassen und ggf. die echte durch eine bewusst kuriose zweite Deiner Freunde ergänzen („Wir bescheinigen dem mit Urkunde vom … zum … ernannten XYZ ein echter Klugscheisser zu sein und seine Ernennung zum … wahrhaft verdient zu haben“ oder dgl. :slight_smile: )

Gruß vom
Schnabel

Nein, das habe ich ja geschrieben, dass Unterschrift und Siegel nicht nachgemacht werden sollen und auch die ausstellende Institution gar nicht erst genannt wird.

Dieses Umformulieren ist vielleicht ein guter Vorschlag.
So im Sinne von „Dem A wurde verliehen …“

Warum eigentlich „Amtsanmaßung“?
A hat dieses Amt ja tatsächlich inne.

Gruß
F.

lach

Im Sinne der Beantwortbarkeit der Frage kann ich das nicht stehen lassen … BBG war willkürlich gesetzt, an das Beamtenrecht hatte ich da gar nicht gedacht.

Gruß
F.

Hallo FBH,

unabhängig ob das erstellen der Phantasieurkunde tatsächlich Urkundenfälschung ist, würde ich das schon aus rein praktischen Gründen lassen.

Selbst wenn es Dir nur um die Optik geht und Du vielleicht sogar den Laien (Kunden) mit einer schön gestalteten Urkunde beeindrucken kannst, wird der Fachmann sofort die Fälschung erkennen. Du wirst dann in Deinen Fachkreisen sehr schnell zur Lachnummer oder giltst als unseriös. Das wird sich schnell negativ auf Dein Geschäft auswirken.
Wenn es ganz schlecht läuft wirst Du irgendwann sogar angezeigt und musst dann nachweisen, dass Du keine Urkundenfälschung begannen hast. Den Ärger würde ich mir sparen.

Meine Empfehlung: Nimm das Original, mach nen schönen Rahmen drum und häng es an die Wand. Wen es Dir wichtig genug ist und Du etwas Geld in die Hand nehmen möchtest, lass das Ding in einer Galerie rahmen. Dann macht es in jedem Fall was her.

Dein
Ebenezer

Das ist in der Tat ein Argument, es bleiben zu lassen.

Du weißt ja gar nicht, wiiieee häßlich das Ding ist.
Da mach ich mich ja auch lächerlich, wenn ich ein Schreiben teuer eingerahmt an die Wand hänge, das eben aussieht als wäre es nicht gerade dafür gedacht, es eingerahmt an die Wand zu hängen.
(auf den ersten Blick siehts fast aus wie ein stinknormaler Geschäftsbrief mit ein bißchen mehr Fettdruck)

Gruß
F.

Es mangelt an dem Amt, die Bescheinigung auszustellen :wink: