Urkunden-Mahnverfahren

Hallo,
mich würde interessieren, was nach einem Widerspruch gegen eine Mahnung passiert?
Der Antragsteller muss im vorraus die Gerichtskosten bezahlen. Das ist klar. Und dann? Wenn das Mahnverfahren im Urkundenverfahren abgewickelt werden soll, erhalten dann beide Parteien eine Aufforderung ihre Dokumente zu schicken? Oder müssen beide beim Amtsgericht erscheinen? Wie läuft es also nach dem Widerspruch alles ab?

Und noch eine wichtige Frage: Wie wird damit umgegangen, wenn eine Partei äußert, eine Unterschrift sei gefälscht?

Grüße

Der Urkundenprozess kann bereits im Mahnverfahren gewählt werden.

Bestreitet der Antragsgegner bzw. bei einer Urkundenklage der Beklagte die Echtheit der Urkunde ist als weiteres Beweismittel - neben der Urkunde selbst - der Antrag auf Parteivernehmung zulässig (vergleiche hierzu § 595 Abs. 2 ZPO). Das heisst, dass der Antragsgegner bzw. Beklagte seine Einwendungen durch Urkunden oder durch Parteivernehmung beweisen muss. Die Parteivernehmung steht aber auch dem Kläger zur Verfügung, wenn er die Einwendungen des Beklagten entkräften möchte.

Der Klage selbst muss die Urkunde oder eine beglaubigte Kopie von der Urkunde beigefügt werden. Das reicht erstmal aus, um den Beklagten zu verurteilen, wenn der Beklagte nicht die Echtheit der Urkunde bestreitet. Bestreitet er, siehe oben.

O.k. vielen Dank erstmal soweit.

Nur noch einige weitere Fragen:
Wenn das streitige Verfahren durchgeführt wird, erfahren dann beide Parteien ob die jeweils andere von einem Anwalt vertreten wird?

Bekommt der Kläger, nach der Durchführung des streitigen Verfahrens, wenn dieses zu seinem Gunsten ausfällt automatisch den Vollstreckungstitel?
Welche Kosten kann der Kläger in solch einem Fall dem Angeklagten noch aufbrummen? Fahrtkosten zum Gerichtstermin? Was noch? Und wie hoch sind die jeweiligen Beträge?

Des weiteren, sollte eine Gehaltspfändung durchgeführt werden, wird dann der Arbeitgeber informiert? Oder wie läuft das genau ab? Erhält der Betroffene dann einen Eintrag bei der Schufa?

Die andere Möglichkeit ist ja das der Gerichtsvollzieher vorbeischaut. Gibt es irgendwo eine Liste was alles pfändbar ist und was nicht? Des weiteren, wie teuer ist solch ein Besuch für denjenigen und wie häufig kommt der Gerichtsvollzieher bzw. in welchen Abständen, wenn er die geforderte Summe nicht zusammen hat?

Vielen Dank und Grüße