Urkunden nach Vornamensänderung

Herr X möchte demnächst heiraten und auch ein Kind in die Welt setzen. Sein Problem ist dass er mit einem anderen Vornamen zur Welt gekommen ist! Er erblickte als Rudolph das Licht der Welt. Aufgrund vieler psychischer Probleme und dass er schon immer einen anderen Rufnamen hatte, ließ er vor langer Zeit sich seinen Rufnamen als zweiten Vornamen eintragen.

Seit er dann vom Amt den zweiten Vornamen genehmigt bekommen hat ist ihm ein Stein vom Herzen gefallen. Er trägt seitdem die Vornamen Rudolph Stefan, und trägt seitdem endlich offiziell Stefan als seinen Rufnamen.

Heute war er beim Standesamt und ließ sich für eine eventuelle Hochzeit eine beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch geben: hierbei ist nichts zu sehen, dass er auch Stefan heißt sondern nur der Vorname Rudolph.

Jetzt hat er die Befürchtung, dass er auf einer Hochzeit auch nur mit Rudolph und nicht mit Stefan oder Rudolph Stefan aufgerufen wird! Fakt ist eben dass er seit langer Zeit die Vornamen Rudolph Stefan trägt und dass er hierzu auch eine Urkunde bekommen hat.

Mit der Tatsache dass er ja nun mal als Rudolph auf die Welt gekommen ist und die Abstammungsurkunde nicht unbedingt geändert werden kann, hat er sich bereits abgefunden. Aber wie sieht es mit weiteren Urkunden aus? Die Hochzeitsurkunde steht da dann etwa nur Rudolph oder sein jetziger Rufname? Die Geburtsurkunde seines Kindes, steht da nur der Geburtsvorname den sein Kind gar nicht kennt oder sein jetziger Rufname?

Es mag sich vielleicht albern anhören aber es ist für ihn ein enormes psychisches Problem und ein sehr bestimmender Grund, sich von einer Hochzeit und einem Kind fernzuhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und in Hoffnung auf Antwort

Hallo,

Seit er dann vom Amt den zweiten Vornamen genehmigt bekommen
hat ist ihm ein Stein vom Herzen gefallen. Er trägt seitdem
die Vornamen Rudolph Stefan, und trägt seitdem endlich
offiziell Stefan als seinen Rufnamen.

Heute war er beim Standesamt und ließ sich für eine eventuelle
Hochzeit eine beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch
geben: hierbei ist nichts zu sehen, dass er auch Stefan heißt
sondern nur der Vorname Rudolph.

Wurde dies denn nicht gleich bei Ausstellung der beglaubigten Abschrift bemängelt? wenn ja, dann hätte das Standesamt ja gleich eine entsprechende Auskunft geben können, wie das verändert werden kann.

Der eigentliche Geburtseintrag bleibt unterverändert,
aber man kann unter Vorlage der Urkunde über die Namensänderung einen Randvermerk eintragen lassen, dass die Vornamen seit TT.MM.JJJJ nun XYZ lauten.

Eigentlich sollte die Weiterleitung der Namensänderung vom deutschen Amt oder deutschen Gericht direkt an das Geburtsstandesamt erfolgen.

Gruß von Sid