Urkundenausstellung

Hallo,

leider hindert mich das Personenstandsgesetz immer wieder. Somit habe ich kaum Möglichkeiten von Groß- und/oder Urgroßtanten inkl. Cousinen zu forschen. Oder gibt es doch einen Paragraphen den ich Übersehen habe? Ein rechtliches Interesse kann ich nicht anwenden. Urkunden von Geschwistern und Halb-Geschwistern ist das denn möglich?

Moin,

Ein rechtliches Interesse kann ich nicht anwenden.
Urkunden von Geschwistern und Halb-Geschwistern ist das denn möglich?

Da wurde bei mir meist aus „rechtliches“ Interesse - ein „berechtigtes“ Interesse. Da hat der Standesbeamte/in, nach dem ich die Suchstellen z.B. 34/2009 ihm/ihr immer schon geliefert habe, so haben sie mir auch immer geholfen.
Aber das war hauptsächlich in Sachsen-Anhalt, die auch Daten von meinen Großtanten gesucht haben.
In den alten Bundesländern lebt meist die Bürokratie.

Das (Einwohner-)Meldeamt gibt jedem via „Einfacher Meldeauskunft“ die letzte Adresse. Das hilft manchmal auch weiter.

Hallo Markus, ich bin zwar spät dran, aber vielleicht hilft meine Antwort dir doch noch:
§ 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:

Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
(Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)