Urkundenfälschung

Guten Tag,
Darf man von der Internetseite online-wahn einen Scherzausweis auf den Namen Osama „Bin im Laden“ herunterladen und ihn aus Spass öffentlich herumgezeigen? Es ist kein wirklicher Ausweis, der stabil in einer Hülle verschweisst ist,sondern der Ausweis-Ausdruck ist nur auf einem Papierzettel mit Tintenstrahldrucker. Auch steht darauf nicht Bundesrepublik sondern"Bunte Republik" Deutschland. Ich habe eine Anzeige von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Hallo,

das bloße Herumzeigen dürfte nicht zu einer Anzeige geführt haben. Es muss noch eine Täuschung im Rechtsverkehr hinzukommen. Aber selbst da haben Phantasiedokumente einen Sonderstatus, da sie kein völkerrechtliches Dokument darstellen bzw. nachahmen. Der BGH hat zum den sogenannten „WSA-Pässen“ schon ein dahingehendes Urteil gefällt. Aber es gibt immer noch Strafverfahren und Verurteilungen, wenn solche Phantasiedokumente benutzt werden; dabei kommt es aber wirklich auf jede Kleinigkeit in den Tatumständen an.

Gruss

Iru