Meinst du wirklich „mit“ oder „im“?
Ich meine es so, wie ich es geschrieben habe, denn es handelt sich ja nur um ein Zitat aus dem Schönke/Schröder.
Meinst du wirklich „mit“ oder „im“?
Ich meine es so, wie ich es geschrieben habe, denn es handelt sich ja nur um ein Zitat aus dem Schönke/Schröder.
Nun ist die Ehefrau aber auf einer längeren Auslandsreise und
kann deshalb die Erklärung nicht selbst unterschreiben. Nach
deiner Aussage könnte der Ehemann dann doch ruhigen Gewissens
nach telefonischer Einverständniserklärung der Ehefrau mit
deren Namen unterschreiben.
Nein, eine solche Aussage unterstellst du mir zu Unrecht. Ich habe überhaupt keine Ahnung von Steuerrecht, auch nicht von den entsprechenden Formularen und allem, was da dran hängt.
Wenn das legal wäre, wäre das doch
der einfachste Weg. Würdest du das als Fachmann dem
Steuererklärenden empfehlen, denn schließlich wird ja niemand
geschädigt.
Über diesen Fall, den ich nicht beurteilen kann, diskutiere ich nicht. Es geht mir vielmehr um diesen Satz von dir:
Dass eine Person mit dem Namen einer anderen Person
unterschreibt, kann ja wohl nicht rechtens sein, auch wenn
diese damit einverstanden wäre.
Wenn die Person damit einverstanden ist, verstehe ich das Problem nicht. Dann ist kein Rechtsgut in Gefahr - jedenfalls nicht von vornherein, es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Wo aber nun kein Rechtsgut in Gefahr ist, kann und darf es auch keine Strafbarkeit geben.
Wenn die Person damit einverstanden ist, verstehe ich das
Problem nicht. Dann ist kein Rechtsgut in Gefahr - jedenfalls
nicht von vornherein, es kommt natürlich immer auf den
Einzelfall an.
Danke für deine Antwort.
Mich würde aber auch deine fachkundige Stellungnahme zu dem eingangs erwähnten Einzelfall interessieren:
Ist es nun eine Urkundenfälschung , wie „ahnungslos12“ es sagt bzw. ein sonstiger Straftatbestand oder nicht oder benötigst du weitere Details, um das beurteilen zu können?
Berichtigung
Ist es nun eine Urkundenfälschung , wie „ahnungslos12“ es sagt
Freud´sche Fehlleistung, „ahnung12“ war natürlich gemeint.
Hallo, hallo, Du kannst doch hier nicht einfach Fachliteratur zitieren! Wenn das wahr wäre, was da steht, dann stünde es ja auch bei wikipedia!
Zwinker!
Hallo,
Wenn die Unterschrift mit Wissen
und Wollen der anderen Person vollzogen wurde, dürfte - selbst
wenn strafbares Handeln vorläge - die Tat kaum zu beweisen
sein.
Och, da könnte man sich zum Beispiel Zeugen vorstellen, die das Unterschreiben beobachtet haben, oder die wissen, wer sich zum Zeitpunkt der Unterschrift wo aufgehalten hat. Oder man befragt denjenigen, der wirklich unterschrieben hat und denjenigen, um dessen Unterschrift es geht (wer sagt denn, dass die automatisch lügen?). Oder man untersucht die Handschrift. Oder die Tinte.
Aber da es ja gar nicht strafbar ist, fällt auch all das unter den Tisch.
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn Du für jemanden anders unterschreibst musst Du mit „iV“ (in Vertretung) und Deinem Namen unterschreiben damit die Unterschrift überhaupt gültig ist. Ansonsten ist das Fälschung einer Unterschrift einer anderen Person(Mir fällt grad der Fachbegriff nicht ein) und die Unterschrift wäre ungültig.
Ob dann der Vertrag an sich juristisch gültig/haltbar ist wäre noch zu klären, denn es könnte ja jeder für jeden unterschreiben.
In der Praxis sieht es so aus, dass die Person, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt diese auch bezahlt und sich niemand beschwert ist alles Friede Freude Eierkuchen. Probleme gibt es erst wenn ein Vertragspartner stunk macht.
Hallo,
Wenn Du für jemanden anders unterschreibst musst Du mit „iV“
(in Vertretung) und Deinem Namen unterschreiben damit die
Unterschrift überhaupt gültig ist. Ansonsten ist das Fälschung
einer Unterschrift einer anderen Person(Mir fällt grad der
Fachbegriff nicht ein) und die Unterschrift wäre ungültig.
Wenn Du doch genau gar keine Ahnung hast, warum in aller Welt liest Du nicht wenigstens erst mal die anderen Antworten?
Was Du hier schreibst, ist kompletter Unsinn und hilft niemandem.
Gruß
loderunner (ianal)